Herr Kollege, so friedlich wie es im Moment zwischen der CDU und der CSU ist, war es ja lange nicht.
Insofern wird es auch Ihnen nicht gelingen, einen Keil zwischen meine Kolleginnen und Kollegen und mich zu treiben.
Wenn Sie sich den Beschluss genauer ansehen, wenn Sie sich vor allem auch Ihren Antrag ansehen und das, was die Kollegen von der Linken gerade vorgetragen haben, dann werden Sie feststellen, dass Gebühren immer vom Nutzerverhalten und vom Kontomodell abhängig sind. Deshalb ist es nicht so leicht, zu sagen: Wir setzen jetzt einen bestimmten Betrag fest, den ein Konto maximal kosten darf. Das hängt immer von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der Anzahl der Kontobewegungen: Wird Onlinebanking genutzt? Wie oft geht man zum Schalter? Wie oft geht man zum Automaten? Am Ende steht ein Preis für ein konkretes Nutzerverhalten. Auch bei der von Ihnen angesprochenen Untersuchung der Stiftung Warentest wurde das Nutzerverhalten zugrunde gelegt. Dabei kam heraus, dass manch einer mit anderen Kontomodellen deutlich günstiger gefahren wäre.
Im Übrigen ist es so – ich hatte das gerade schon erwähnt –, dass auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage dagegen geklagt wurde und Gerichte im Einzelfall entschieden haben, dass die Gebühren zu hoch sind. Was schließen wir daraus? Dass die Gesetzeslage funktioniert.
Natürlich gibt es immer Menschen, die sich nicht an Gesetze halten. Es mag sogar Banken geben, die sich nicht an Gesetze halten.
Aber in einem Rechtsstaat funktioniert es dann so: Man geht den Rechtsweg, man geht vor Gericht. Das hat in mehreren Fällen auch funktioniert, dass festgestellt wurde: „Die Gebühren sind zu hoch“ und sie dann abgesenkt wurden. Auf der aktuellen Gesetzesgrundlage funktioniert das. Insofern, denke ich, dürfte das für die Beantwortung reichen, und wir bleiben damit hier noch im Zeitplan.
Als weitere Instanz bleibt im Übrigen auch noch die BaFin. Sie kann einschreiten, wenn Institute nicht angemessene Gebühren verlangen. Die Anzahl der Beschwerden bei der BaFin ist übrigens minimal. Eine gesetzliche Änderung ist da nicht sinnvoll.
Beim zweiten Punkt des Grünenantrags, Vergleichswebsites, sind wir schon ein bisschen näher beieinander. Wir als Gesetzgeber haben im Zahlungskontengesetz gemeinsam deutlich gemacht, dass wir für Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Transparenz bei Kontogebühren wollen. Dazu sollte es die Möglichkeit geben, entgeltfreie, objektive und unabhängige Vergleichswebsites, die dann auch noch zertifiziert werden, zu nutzen.
Obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen vorliegen, ist hier noch immer keine zertifizierte Website auf dem Markt. Und hier sage ich deutlich auch an die Adresse des Bundesfinanzministeriums: Die zeitliche Verzögerung ist immens. Tragen Sie dazu bei, dass Kostentransparenz möglich wird. Hier ist mehr Initiative aus dem BMF erforderlich.
Abschließend stelle ich fest: Die Grünen wollen diese Aufgabe an die BaFin übertragen. Das ist ja momentan in Mode, alles auf die BaFin zu übertragen. – Keine Sorge, das andere Thema mache ich jetzt heute nicht auf.