Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die frühere Bundesfamilienministerin und Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs Christine Bergmann hatte recht, als sie an ihrem 80. Geburtstag im vergangenen Jahr sagte, dass man für den Kampf gegen Kindesmissbrauch leider einen sehr langen Atem braucht und dies eine unserer wichtigsten Aufgaben überhaupt darstellt. Dies ist – das muss man immer wieder betonen; und da hat sie recht – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die jede und jeden von uns in diesem Land in Verantwortung nimmt.
Darum ist es richtig, jede sinnvolle Strafrechtsverschärfung, Strafrechtsrahmenanpassung auf den Weg und voranzubringen – das begrüßen wir als SPD-Bundestagsfraktion ausdrücklich –, die mit dazu beiträgt, dass es am Ende weniger sexuelle Gewalt gegen Kinder gibt. Hier begrüße ich es auch ausdrücklich, dass die Bundesjustizministerin ihre Vorschläge noch vor der Sommerpause vorlegen wird. Wir werden diese unterstützen und auch dafür sorgen, dass sie zügig durchs Parlament gebracht werden.
Ich will aber auch anmerken, dass ich von der Debatte in der vergangenen Woche ein kleines bisschen – ja, ich will das nicht unbedingt so sagen – überrascht gewesen bin. Es ist, glaube ich, sicherlich die Aufgabe eines Generalsekretärs einer großen Partei, in manchen Debatten auch die Samthandschuhe auszuziehen und durchaus mal zu versuchen, Schärfe in eine Diskussion reinzubringen. Es ist allerdings etwas schade, wenn sich die Probleme mit dem Studium bei der Differenzierung zwischen Strafrecht AT und Strafrecht BT bei solchen Stellungnahmen fortsetzen.
Was ich aber nicht richtig finde – das sage ich ganz deutlich –, ist, wenn man sich vor jede Kamera stellt wie in der vergangenen Woche und die Bundesjustizministerin angreift, aber dann heute in einer Aktuellen Stunde, die wir als Koalition beantragt haben, nicht den Mumm hat, an dieser Debatte teilzunehmen. Das finde ich, gelinde gesagt, eine Frechheit von Ihrem Generalsekretär.
Ich glaube, das Strafrecht ist das eine; es gehört aber genauso dazu – das haben Redner hier schon angesprochen –, die Prävention viel stärker in den Blick zu nehmen. Denn – das muss man immer wieder in der öffentlichen Debatte deutlich machen – das Strafrecht kommt erst dann zur Anwendung, wenn die Tat bereits stattgefunden hat. Darum reicht die reine Fokussierung auf das Strafrecht nicht. Nein, wir brauchen eine Stärkung der Prävention. Wir brauchen eine Prävention auf allen Ebenen. Wir müssen bestehende Projekte aufbauen, Projekte wie „Trau Dich!“ oder „Kein Täter werden“. Wir müssen Jugendämter, Beratungsstellen und Ermittlungsbehörden stärken. Die Arbeit in Schulen, Kitas und Sportvereinen müssen wir stärken. Ich bin der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey dankbar, dass sie heute noch mal mehr Präventionsprojekte vorgestellt hat, die wichtig sind und die richtig sind. Das gehört dazu, wenn man umfassenden Kinderschutz will und ihn voranbringen will.
Ich finde es, ehrlich gesagt, unsäglich, dass in der vergangenen Woche Forderungen aus Nordrhein-Westfalen gekommen sind, alleine den Fokus aufs Strafrecht zu richten, und dann in der vergangenen Woche die Meldung durchkam, dass Einrichtungen des Kinderschutzbundes in Nordrhein-Westfalen nicht ausreichend von der Landesregierung finanziert sind
und sie in dieser Phase geschlossen werden müssen. Das geht nicht. Wenn wir Prävention wollen, muss man auch hier die Fördergelder erhöhen und dort dafür sorgen, dass Prävention letztendlich möglich ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man umfassenden Kinderschutz will, dann muss man ans Strafrecht ran, ja, dann muss man die Prävention massiv ausbauen; aber dann muss man auch über „Kinderrechte ins Grundgesetz“ reden und diskutieren.
Ich sage das deutlich: Wir brauchen ein Kindergrundrecht mit Verfassungsrang. Ich kann es nicht nachvollziehen, dass man umfassenden Kinderschutz vonseiten der Union fordert, aber bei diesem Thema nicht mitgehen will.
Das hat ganz klare Auswirkungen. Man hat das in Münster gesehen. Dort ist in Familiengerichtsentscheidungen das Erziehungsrecht der Mutter höher gewichtet worden als das Kindeswohl.
Mit einem Kindergrundrecht mit Verfassungsrang wäre es möglicherweise zu anderen Entscheidungen gekommen. Darum gehört zu einem umfassenden Kinderschutz „Kinderrechte ins Grundgesetz“. Wer das nicht mitmacht, kann nicht sagen, er steht an dieser Stelle für umfassenden Kinderschutz.
Ich hoffe sehr, dass Sie Ihre Blockadehaltung zu einem umfassenden Kinderschutz überdenken und dass wir hier zu einer gemeinsamen Lösung in der Sache kommen. Wir stehen dafür jedenfalls bereit.
Lassen Sie mich am Ende einmal meinen Dank aussprechen, obwohl ich nicht unbedingt weiß, ob „Dank“ hier das richtige Wort ist. Vor den Polizistinnen und Polizisten, den Ermittlern, die diese Bilder, diesen Dreck – ich sage das so offen – momentan auswerten müssen, vor denen, die da sitzen, kann ich nur meinen Hut ziehen. Wer diese Arbeit momentan in der Polizei leistet, der hat unsere Anerkennung und unseren Respekt verdient. Da braucht man keine blöden Zwischenbemerkungen zu machen, sondern da sollte man mal gemeinsam den Polizisten danken. Das ist eine extreme psychische Belastung, unter der die Kolleginnen und Kollegen da stehen. Darum kann man der Polizei in Nordrhein-Westfalen einfach mal auch ein Danke für diese Tätigkeit sagen.