Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Anonymität des Netzes finden wir ganz oft den Nährboden für Hass und Hetze, für Beleidigungen, für Bedrohungen und für andere ganz furchtbare Dinge wie Kinderpornografie. Die Worte, die wir dort lesen, werden dann leider oftmals auch zu Taten. Wir mussten das in den letzten Monaten, in den letzten Jahren erleben. Daraus folgen manchmal eben auch Anschläge, wie wir sie in Halle und in Hanau erleben mussten, oder auch die Ermordung von Walter Lübcke, deren gerichtliche Aufarbeitung jetzt gerade begonnen hat.
Wir sagen ganz klar – und ich glaube, das eint uns, jedenfalls die allermeisten, Herr Kollege Brandner –, dass wir das nicht hinnehmen können. Denn diese Verrohung, die wir im Netz erleben, ist wirklich eine Bedrohung für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Ganz anders als Sie, Herr Kollege Brandner, es sagen, werden hier nicht etwa irgendwelche Meinungen unterdrückt, sondern es geht, ganz im Gegenteil, darum, die Meinungsfreiheit im Netz zu schützen.
Denn was passiert? Wenn Menschen ihre Meinung im Netz äußern, dann werden sie angegriffen, dann werden sie mit schlimmsten Straftaten bedroht; es wird versucht, sie mundtot zu machen. Und dies behindert gerade das, was wir in unserer offenen Gesellschaft brauchen, nämlich einen freien und offenen Diskurs. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir jetzt dieses Gesetz auf den Weg bringen, meine Damen und Herren.
Wir machen im Kern drei Dinge. Zum einen geht es darum, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz genau an die schlimmen Dinge, die wir in den sozialen Netzwerken erleben, anzupassen. Wir sagen: Wenn bei Facebook, bei Twitter und auf anderen Plattformen strafrechtlich inkriminierte Vorgänge auftreten, also schwere Straftaten begangen werden – nicht irgendwelche Sachen, über deren strafrechtliche Relevanz man streiten kann, sondern wirklich schwere Straftaten –, dann sollen die Netzwerkbetreiber verpflichtet sein, die entsprechenden Inhalte dem Bundeskriminalamt zu melden und vor allen Dingen auch die Daten an das BKA auszuleiten, die notwendig sind, um die Täter zu identifizieren, damit sie am Ende auch bestraft werden können. Denn das ist doch momentan das Problem: Die Dinge, die im Netz passieren, sind heute schon an vielen Stellen strafbar; wir werden der Täter nur nicht habhaft. Das werden wir mit diesen Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ändern. Zukünftig muss gemeldet werden. Das BKA kann an die Staatsanwaltschaften weiterleiten. Dort kann man die Täter identifizieren, und dann werden sie auch bestraft. Deswegen ist es ein gutes und ein richtiges Gesetz, meine Damen und Herren.
Damit das am Ende auch funktioniert, nehmen wir im Strafrecht eine ganze Reihe von Änderungen im materiell-rechtlichen Bereich vor. Es ist hier angesprochen worden; das brauche ich im Detail gar nicht mehr zu wiederholen. Es geht darum, dass wir den Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens erweitern. Denn wir sagen: Es ist nicht hinnehmbar, wenn mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gedroht wird, wenn jemand mit Vergewaltigung bedroht wird. Das muss selbstverständlich strafrechtlich erfasst werden. Aber es geht auch um solche Dinge: Wenn gesagt wird: „Ich komme und breche dir beide Beine“, dann ist das bislang nicht vom Bedrohungstatbestand erfasst. Es ist gut und richtig, dass wir an der Stelle nachschärfen.