Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich bei der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht herzlich dafür bedanken, dass sie sich vom ersten Tage im Amte der Justizministerin dem Kampf gegen Hass und Hetze, gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet gewidmet hat. Der Gesetzentwurf, der heute zur Abstimmung vorliegt, ist das Ergebnis dieser Bemühungen.
Es darf künftig keine Straftaten mehr unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit geben.
Hier müssen wir alle Mittel einsetzen. Wir werden das Personal bei den Ermittlungsbehörden aufstocken, wir werden die Schwerpunktstaatsanwaltschaften stärken, wir werden die Präventionsarbeit ausbauen, und wir werden natürlich auch einige Straftatbestände ausweiten, beispielsweise den § 188 Absatz 1 Strafgesetzbuch – hier weiten wir den Schutz von Personen des öffentlichen Lebens auf die kommunale Ebene aus, auf die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker –, wir werden antisemitische Tatmotive strafverschärfend werten, und wir werden auch Bedrohungen mit einer Tat gegen die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung strafverschärfend werten. Das ist sehr, sehr wichtig.
Einschüchterung führt im Zweifel zu Rückzug; damit würde die Demokratie Schaden nehmen. Das ist nicht hinnehmbar. Natürlich müssen auch Straftaten in den sozialen Medien verfolgbar sein. Daher ist es gut, richtig und wichtig, dass nun geregelt wird, auf welchen Wegen die Daten herausgegeben werden. Es ist richtig und wichtig, dass wir einen sogenannten Richtervorbehalt bei der Datenabfrage einführen. Es ist richtig, dass wir sehr hohe Hürden für die Passwortherausgabe einführen, dass wir sie der Onlinedurchsuchung gleichstellen, dass sie nur anwendbar ist bei schwersten Straftaten und Berufsgeheimnisträger in diesem Zusammenhang geschützt bleiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dieses Gesetz ist auf der Höhe der Zeit, und es ist überfällig; das ist richtig. Deshalb ist es umso wichtiger, dass es nun endlich kommt. Daher bitte ich Sie jetzt um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Entschuldigung, für die CDU/CSU-Fraktion; Sie sprechen ja für beide.