Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne! Wir beraten heute über strengere Regeln für unsere Sicherheitsbehörden bei der sogenannten Bestandsdatenauskunft – um zu Beginn meiner Ausführungen auf das Thema hinzuweisen, um das es hier eigentlich in den Beiträgen gehen sollte. Es geht also um die Frage, für welche Zwecke unter welchen Voraussetzungen unsere Polizeien und Nachrichtendienste auf Kundendaten und Passwörter bei Anbietern von Telekommunikations- und Onlinediensten zugreifen dürfen. Diese neuen Regeln sind aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts – Sie wissen es alle – notwendig geworden. Um es vorwegzunehmen: Ich bin mit der vorliegenden Umsetzung des Urteils grundsätzlich zufrieden; das wird Sie nicht überraschen.
Wir haben das sogenannte Doppeltürmodell umgesetzt, nach dem wir sowohl für die auskunftgebenden Telekommunikationsanbieter als auch für die auskunftverlangenden Behörden jeweils eine eigene verhältnismäßige Rechtsgrundlage und explizite Eingreifschwellen vorsehen. Es ist immer eine Gratwanderung und ein Spagat zwischen der Aufgabe des Staates auf der einen Seite, für Sicherheit in unserem Land zu sorgen und Kriminalität zu bekämpfen, und auf der anderen Seite unserem Anspruch, dass staatliches Handeln höchsten rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechen muss. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht vom Gesetzgeber, von uns also, beides unter einen Hut zu bringen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommen wir dieser Aufgabe, die manchmal einer Quadratur des Kreises gleicht, beim Thema Bestandsdatenauskunft nach. Wir begrenzen die Datenabrufrechte von Sicherheitsbehörden auf besonders schwere Straftaten und ganz konkrete Gefahren, zum Beispiel einen Terroranschlag. Nur wenn bestimmte enge Voraussetzungen vorliegen, können zum Beispiel das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz oder die Bundespolizei persönliche Daten oder Passwörter abfragen, Internetnutzer über ihre IP-Adressen identifizieren oder die Herausgabe von Zugangsdaten, zum Beispiel für E-Mail- oder Facebook-Accounts, verlangen.
Die bisherige Regelung war sehr weit gefasst – klar –, sodass der Bundesdatenschutzbeauftragte, womöglich zu Recht, schon seit Langem kritisierte, dass Datenauskünfte bei Bagatelldelikten unverhältnismäßig seien.
Es geht um das Recht einer jeden Bürgerin, eines jeden Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung. Deshalb ist die Abfrage zu Recht an sehr hohe rechtsstaatliche Hürden geknüpft.
Diese Hürden gab es schon, und jetzt schrauben wir sie noch ein gutes Stück höher. Andererseits muss es auch weiterhin ein praxistaugliches Instrument für die Sicherheitsbehörden geben. Das ist wieder der Spagat, von dem ich eben gesprochen habe.
Ich erwarte erst einmal keine Nachteile für die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden und für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Ich bin überzeugt, dass unsere Sicherheitsbehörden ihren Aufgaben genauso gut nachkommen werden wie zuvor. Endgültig werden wir das aber erst in der Praxis beurteilen können, wie es in der Gesetzgebung so oft der Fall ist. Deshalb – das sage ich schon – sollten wir überlegen, ob eine regelmäßige Evaluierung nicht auch in diesem Fall festgeschrieben werden sollte.
Obwohl wir die Hürden jetzt höher setzen, haben Datenschützer und Experten Bedenken angemeldet; es sind ja auch tiefe Grundrechtseingriffe, und da darf man nicht nur, sondern da muss man sogar ganz genau hinschauen. Aber das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich nicht das Instrument kritisiert und – mehr noch – seine Notwendigkeit durchaus bestätigt. Grundsätzlich ist die Erteilung einer Auskunft über Bestandsdaten verfassungsrechtlich zulässig. Es geht bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um die Frage der verfassungskonformen Ausgestaltung des Instruments, also um das Wie. Diese Frage und andere mehr werden wir übernächste Woche mit Experten in einer Sachverständigenanhörung noch zu erörtern haben, um Schlüsse für die Ausgestaltung des Gesetzentwurfes zu ziehen.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten pochen seit Wochen und Monaten auf die Verabschiedung dieses Gesetzes und auch auf die Verabschiedung anderer Gesetze im Sicherheitsbereich, die wir für unbedingt notwendig halten. Es ist uns ein Anliegen, sie unbedingt noch in dieser Legislaturperiode hier im Hohen Haus zu verabschieden; denn die für verfassungswidrig erklärten Vorschriften im heute in Rede stehenden Gesetz sind auch Bestandteil unseres bereits im Juni vom Bundestag verabschiedeten Hate-Speech-Gesetzes, also des Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Netz. Deshalb brauchen wir so schnell wie möglich sozusagen eine Reparatur, damit Bundespräsident Steinmeier das Hate-Speech-Gesetz unterzeichnen kann und es damit in Kraft tritt.
Wir haben keine Zeit zu verlieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hass und Hetze im Netz produziert Mörder. Das war im Kapitol in Washington so, das ist aber auch bei uns in Deutschland so, wie die rechtsextremistischen Terroranschläge von Hanau und Halle beweisen. Deshalb ist es genau richtig, dass wir bald eine Rechtsgrundlage schaffen, um diejenigen, die hinter oft anonymen Mordaufrufen, Anstiftung zu Gewalt, Neonazipropaganda oder Gewaltdarstellungen stecken, konsequent vor Gericht zu bringen. Je früher also das Hate-Speech-Gesetz unserer Bundesjustizministerin gilt, desto besser ist es für Deutschland. Das stärkt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat, und das ist auch ein Signal an die schweigende Mehrheit der normalen Nutzer in den sozialen Medien, die sich angesichts der digitalen Umtriebe von Hetzern oftmals sogar zurückziehen. Das Netz gehört uns allen und sicher nicht denen, die am lautesten brüllen und hetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dabei handelt es sich im Übrigen zum allergrößten Teil um Anhänger der AfD, um das auch an dieser Stelle noch einmal gesagt zu haben.
Ich bin sehr stolz und dankbar, dass auf meine Initiative hin eine neue Bundesarbeitsgemeinschaft gegen Hass und Hetze im Netz gegründet wird. Sie wird sich die Hater-Szene, die Hetzerszene in den sozialen Medien wissenschaftlich vornehmen, damit wir systematisch deren Einfluss zurückdrängen können.
Wir haben mit der Bundeszentrale für politische Bildung einen Partner, der künftig verstärkt den Fokus auf Aufklärung über Verschwörungstheorien legen wird, und wir haben mit unserem Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Rassismus in den nächsten vier Jahren 1 Milliarde Euro – 1 Milliarde Euro! – für Projekte bereitgestellt, um den Einfluss von Demokratiefeinden in der digitalen und in der analogen Welt zurückzudrängen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb bitten wir um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf, gerne auch aufseiten der Opposition, damit wir zügig die Arbeit aufnehmen können.
Vielen Dank.