Ich bedanke mich bei Ihnen ganz herzlich für die Beförderung, wenn Sie mich als Bundesregierung ansprechen. Ich habe es leider noch nicht so weit geschafft.
– Frau Künast, er hat gesagt: Warum haben Sie als Bundesregierung diese Überschrift gewählt? – Dann darf ich das bitte auch so beantworten. Das kann ich an der Stelle nicht.
Außerdem ist Ihnen vielleicht nicht entgangen, dass das Ganze natürlich in einem gesamtgesellschaftlichen Kontext steht, nämlich in dem, was wir in dem letzten Dreivierteljahr erlebt haben; wir haben die Stichworte „Hanau“ und „Halle“ bereits mehrmals gehört. Das ist natürlich ein Anlass gewesen, dieses Gesetzesvorhaben noch weiter voranzutreiben. Es steht vor dem Hintergrund, dass wir es in Deutschland vermehrt mit starkem Rechtsradikalismus zu tun haben. Aber das Gesetz selbst trifft dort keine politische Unterscheidung. Das ist die Begründung dafür.
Lassen Sie mich noch auf etwas Zweites zu sprechen kommen. Auf den ersten Blick klingt es so gut: „Lasst uns doch die Daten erst mal bei dem sozialen Netzwerk, dem Telemediendienst festhalten und erst später ausleiten, wenn dann eine Prüfung beim BKA stattgefunden hat“ – Stichwort „Quick Freeze“. – Frau Künast, sorry, aber die Variante habe ich von den Sachverständigen nicht so im Kopf behalten.
Da wurde über zwei unterschiedliche Varianten des Quick Freeze gesprochen.
Das, was Sie so stört, nämlich dass ohne bestehenden Anfangsverdacht – darüber, ob das so stimmt, kann man streiten – IP-Adresse und Portnummer ans BKA ausgeleitet werden, ist bei dem Verfahren, das der Staatsanwalt in der Sachverständigenanhörung vorgetragen hat, eben auch der Fall. Das Problem ist doch: Wenn Sie die Daten beim sozialen Netzwerk einfrieren, dann in die Prüfung gehen und erst danach zum Telekommunikationsanbieter mit den dann ausgeleiteten Daten wollen, kriegen Sie die Verbindung zur physischen Adresse nicht mehr hin. Die einzige Möglichkeit ist ein anderes Quick-Freeze-Verfahren.
– Ja, darüber können wir reden. Wenn Sie sagen: „IP-Adresse und Portnummer werden ans BKA ausgeleitet“ – das ist nämlich das, was vorgeschlagen wird – „und der Telekommunikationsanbieter freezt“, dann haben Sie aber einen stärkeren Grundrechtseingriff, als wenn Sie ans BKA nur die einfachen Daten ausleiten.
Das stimmt an der Stelle, meine Damen und Herren, wirklich nicht.
Zum dritten Punkt. Ich möchte auch noch kurz, Herr Movassat, auf das eingehen, was wir von der Linkspartei immer hören. Sie haben uns erklärt: Der Gesetzentwurf ist schlecht; denn wir hätten eigentlich gerne noch etwas anderes gemacht.
Sie haben gesagt: Wir sollten Spezialstaatsanwaltschaften schaffen. – Erstens machen das die Länder. Und zweitens: In vielen Ländern, in denen die Linkspartei nicht regiert, tun die Länder das bereits. Es gibt Spezialstaatsanwaltschaften. Wir hatten die Sachverständigen bei uns in der Anhörung; die waren alle da. Diese Mittel gibt es. Das ist sicher kein Grund, jetzt an dieser Stelle deswegen das gesamte Gesetz infrage zu stellen. Dann soll man bitte konkrete Änderungsvorschläge machen.
Jetzt habe ich vergessen, was ich zur Meinungsfreiheit und allem anderen noch sagen wollte.