Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur vier Jahre war das Schlafmittel Contergan auf dem Markt und hat doch in dieser kurzen Zeit weltweit das Leben von mehr als 10 000 Kindern und ihren Familien dramatisch verändert. Und glauben Sie mir: Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob man über diese Veränderungen etwas in Studien oder in der Presse liest oder ob man persönlich Menschen kennenlernt, die durch Contergan geschädigt worden sind. Das musste ich jedenfalls feststellen, als ich 2013 die Berichterstattung für Contergan übernommen habe. Mich hat von Anfang an beeindruckt, wie die Betroffenen trotz teils schwerster Behinderungen ihr Leben selbstbewusst gemeistert haben und auch weiterhin meistern. Dafür verdienen sie unseren Respekt und unsere Anerkennung.
Anerkennung und Wertschätzung sind das eine. Aus Sicht vieler Betroffenen fehlt noch eine ehrliche Entschuldigung der Firma Grünenthal. Das Unternehmen hat zwar sein Bedauern über die eigene Kommunikation und sein Mitgefühl zum Ausdruck gebracht; das reicht vielen Betroffenen aber nicht aus. Ich würde mich riesig freuen, wenn die jetzigen Eigentümer des Unternehmens die Größe aufbrächten und sich formell für all das Leid, das das Arzneimittel Contergan verursacht hat, entschuldigen würden. Vielleicht wäre so endlich ein Schlussstrich in der Auseinandersetzung möglich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann die Entscheidung über den uns jetzt vorliegenden Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes besser verstehen, wenn man einen kurzen Blick in die Vergangenheit wirft. 1957 kam das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid auf den Markt. Es konnte rezeptfrei erworben werden und wurde millionenfach verkauft. Oft hat eine einzige Tablette während der Schwangerschaft ausgereicht, um das Kind im Mutterleib zu schädigen. Viele Kinder starben unmittelbar nach der Geburt; den anderen räumte man keine hohe Überlebenschance ein. Durch die Aufmerksamkeit unter anderem des Kinderarztes Dr. Lenz wurden die gehäuft auftretenden Fehlbildungen bei Säuglingen mit dem Arzneimittel Contergan in Verbindung gebracht. Schlussendlich wurde das Medikament dann im November 1961 vom Markt genommen.
1968 wurden neun führende Mitglieder der Firma Grünenthal vor Gericht gestellt. Der Prozess endete mit einem Vergleich. Grünenthal zahlte 100 Millionen D-Mark an die Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“, die heutige Conterganstiftung. 2009 erfolgte eine weitere Zahlung über 50 Millionen Euro. Das Unternehmen ist, wie ich finde, finanziell glimpflich davongekommen; denn mit dem Vergleich ging ein Klageverzicht einher. Damit bestehen keine weiteren Ansprüche gegenüber dem Unternehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bis heute unterstützt die Conterganstiftung des Bundes Betroffene in vielen Teilen der Welt. Die Renten, die jährlichen Sonderzahlungen und die bei Rentenkapitalisierung zu zahlenden Abfindungsbeiträge sowie die Mittel für die spezifischen Bedarfe werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Der Staat trägt eine Mitverantwortung für den Skandal; denn ein Arzneimittelrecht im heutigen Sinne existierte zur damaligen Zeit nicht. Die Unbedenklichkeit von Medikamenten wurde durch die Herstellerfirma eigenverantwortlich geprüft. Infolge des Skandals hat sich Gott sei Dank die Arzneimittelsicherheit stark verbessert.
Die monatliche Rente ist für viele Betroffene und ihre Familien das Haupteinkommen. Dementsprechend groß ist die Bestürzung und Sorge seitens brasilianischer Thalomid-Geschädigter gewesen, als ihnen die Stiftung schriftlich ein neues Anhörungsverfahren ankündigte. Damit wurde die Rechtmäßigkeit der Zahlung von Leistungen infrage gestellt. Begründet wurde das Schreiben mit neuen Erkenntnissen zu Sedalis; so heißt das Medikament, das die Mütter der brasilianischen Geschädigten eingenommen hatten. Dieses sei nun doch ein Lizenzprodukt und somit kein Medikament, das Grünenthal hergestellt und vertrieben habe, verlautbarte die Stiftung. Auch wenn die Vorgehensweise der Stiftung verwaltungstechnisch in Ordnung gewesen sein mag, ich hätte mir einen sensibleren Umgang mit den Betroffenen gewünscht. „Sensibler Umgang“ heißt: Man verschickt Schreiben in der jeweiligen Landessprache,
und man sichert sich besser ab, bevor man ankündigt, dass man Menschen mit Behinderungen nach fast 50 Jahren ihre Rente und damit ihre Existenzgrundlage entziehen will.
An dieser Stelle möchte ich kurz auf die Wortmeldung von Ihnen, Frau Rüffer, in der gestrigen Ausschusssitzung eingehen. Da, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Die Schärfe Ihrer Kritik, die Sie gegenüber dem ehrenamtlichen Vorstand der Stiftung angebracht haben, halte ich für nicht angemessen.
Es ist auch nicht so, dass die Berichterstatter der Koalition diese Fehler nicht sehen oder nicht diskutieren. Aber wir verharren nicht in der Fehleranalyse. Stattdessen haben wir sofort die Betroffenen in den Blick genommen und die beste Lösung für sie gesucht. Dies ist uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelungen. Das nenne ich gute pragmatische Politik im Interesse der Menschen.
Ich will noch etwas sehr deutlich sagen: Nicht die Conterganstiftung ist der grundsätzliche Verursacher, sondern das Unternehmen, das Contergan auf den Markt gebracht hat. Und auch im Fall der brasilianischen Geschädigten hat Grünenthal dazu beigetragen, dass die Stiftung zu der Auffassung kommen konnte, bei Sedalis handle es sich um ein Lizenzprodukt. Schauen Sie sich bitte den Schriftwechsel dazu an. Grünenthal betont mit Blick auf Sedalis, man habe sich womöglich missverständlich ausgedrückt.
Wir haben als Berichterstatter, nachdem wir von dem Vorgang erfahren haben, sofort Gespräche mit den handelnden Personen und den anderen Fraktionen des Bundestages geführt. Wir Berichterstatter waren sofort der Auffassung, dass eine Aberkennung von Leistungen nach Jahrzehnten nicht zumutbar ist. Wir waren uns auch darüber einig, dass der Vertrauensschutz der Betroffenen einen hohen Stellenwert hat. Darum haben wir einen Weg gesucht, wie man ein Klageverfahren und eine längere Situation der Unsicherheit vermeiden kann. Wir wollten auch einen Jahre dauernden Prozess vermeiden, weil das Risiko am Ende bei den Betroffenen gelandet wäre, zumal sich nach so langer Zeit nicht zweifelsfrei feststellen lässt, ob es sich bei Sedalis um ein Lizenzprodukt handelt oder nicht.
Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, geben wir nicht nur den brasilianischen Geschädigten ihre finanzielle Sicherheit zurück, sondern stellen auch grundsätzlich klar, dass alle Betroffenen ihren Leistungsanspruch bis zum Ende ihres Lebens behalten. Das ist eine gute Entscheidung, ganz im Sinne der Betroffenen.
Jetzt muss ich mich sputen, obwohl ich so viel Redezeit hatte. Ich wollte noch kurz auf die Finanzierung der Kompetenzzentren eingehen. Diese haben wir schon mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgsgesetzes angelegt; aber es fehlt noch die Ermächtigung, dass die Kompetenzzentren aus den Mitteln, die wir für die spezifischen Bedarfe jährlich zur Verfügung stellen, finanziert werden können. 30 Millionen Euro stellen wir dafür zur Verfügung, 3 Millionen davon sollen für die Kompetenzzentren verwandt werden. Ich gehe davon aus, dass es bei dieser Aufteilung der Summe bleibt. Damit bringen wir die Kompetenzzentren auch finanziell auf den Weg. Das ist gut für die Betroffenen. Zu den ursprünglichen Schädigungen kommen im Laufe der Zeit neue Schädigungen hinzu, insbesondere was die Nerven und die Gefäße angeht.
Insgesamt ist das eine gute Gesetzesvorlage, und ich bitte Sie ganz herzlich um Ihre Zustimmung. Ich würde mich freuen, wenn wir das heute einstimmig über die Bühne bringen könnten.
Herzlichen Dank.