Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Anmerkungen, Frau Harder-Kühnel, habe ich zu Ihrer Rede. Erstens: Thema verfehlt! Und zweitens: Eine Fraktion, die in einer ihrer ersten parlamentarischen Initiativen Menschen mit Behinderungen das Lebensrecht abgesprochen hat, sollte zu diesem Thema lieber schweigen.
10. April 1970 war das Datum, an dem der Prozess mit einem Vergleich endete. Knapp 50 Jahre danach erhielten 58 Betroffene in Brasilien Post – einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner sind schon darauf eingegangen –, natürlich in deutscher Sprache formuliert, und sie sollten angehört werden. Darin wurde den noch lebenden Geschädigten der Widerruf der Anerkennungsbescheide durch die Stiftung angekündigt.
Die Conterganstiftung begründet ihr Vorgehen damit, dass Sedalis kein Präparat der Grünenthal GmbH sei, sondern ein Medikament – ich zitiere –, „welches durch einen Lizenznehmer in eigener Verantwortung hergestellt und vertrieben wurde“. Die Conterganstiftung sei nicht für diese Entschädigungen zuständig, heißt es weiter. Selbst Grünenthal sieht „keine Veranlassung“, an der bisherigen „Bewertung zu zweifeln“.
Es ist beschämend, dass die Conterganstiftung diesen Schritt geht und der Bundestag nun zum Handeln gezwungen wird.
Es ist beschämend, dass Betroffenen ihre Lebensgrundlage entzogen werden soll. Vergegenwärtigen wir uns doch mal die Situation von Menschen mit Behinderung in Brasilien, für die wir hier in einer ausdrücklichen Verantwortung stehen. Kein Geld von der Conterganstiftung – was bedeutet das für die Betroffenen? Keine Bezahlung von Pflegeleistungen möglich, keine Bezahlung von Medikamenten möglich, kein barrierefreies Wohnen möglich; aufgrund des brasilianischen Systems weitere gesellschaftliche Stigmatisierung und Isolation. Was wollen wir diesen Menschen eigentlich noch antun?
Umso erfreulicher, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das Handeln der demokratischen Fraktionen hier im Hohen Hause. In offenen Gesprächen zur Lösung dieses Vorgangs durch das Ministerium und unter den Fraktionen über Regierungsgrenzen hinweg suchen wir nach einer gemeinsamen Lösung. Das wünschte ich mir gerade in diesen Themenfeldern öfter und häufiger.
Die Conterganstiftung beweist mit diesem Handeln – diese Kritik muss ich an dieser Stelle loswerden –, dass die Überarbeitung der Stiftungsstrukturen und die Stärkung der Rechte der contergangeschädigten Menschen sowie ihrer Vertreterinnen und Vertreter in den Stiftungsorganen längst überfällig sind und dass hier noch nachzuarbeiten sein wird. Die Strukturänderungen wurden seitens der Bundesregierung schon sehr lange versprochen, aber bisher leider nicht umgesetzt. Die Frage ist: Warum? Der Prozess lässt bereits sehr lange auf sich warten. Lassen Sie ihn uns endlich gemeinsam und konstruktiv zu Ende bringen; denn dieser Vorgang beweist genau diese Notwendigkeit.
Vielen Dank.