Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einigen Monaten besuchte ich eine Berlinerin, die mich angeschrieben hatte, weil sie in Eigenregie und auf eigene finanzielle Verantwortung ihren Assistenzhund ausgebildet hatte. Das Kennenlernen war für mich sehr beeindruckend; denn die Dame gehört zu den Menschen in Deutschland, die aufgrund der Einnahme des thalidomidhaltigen Medikamentes Contergan eine extreme Verkürzung ihrer beiden Arme aufweist.
Sie lebt – auch dank ihres tierischen Helfers – selbstbestimmt, eigenständig in ihrer eigenen Wohnung. Der Hausnotruf wird im Notfall vom Hund bedient. Der Hund bringt Dinge; er betätigt Lichtschalter. Das eigenständige Leben, die Selbstbestimmtheit vor allen Dingen in der eigenen Wohnung ist für diese gut ausgebildete, im besten Sinne vornehme Dame von zentraler Bedeutung in ihrem Leben. Vieles, was die Voraussetzungen dafür schafft, dass sie so leben kann, wird durch Leistungen der Stiftung überhaupt erst ermöglicht.
Die Contergangeneration nähert sich dem Erreichen des Rentenalters. Die altersbedingten Verschleißerscheinungen und Krankheitsbilder kommen nun noch on top auf die vielfältigen thalidomidbedingten und sehr individuellen Ausprägungen der lebenslangen Spät- und Folgeschäden. Das eigenständige und selbstbestimmte Leben für die Betroffenen weiter zu ermöglichen, wird Anstrengungen erfordern.
Der Bedarf an Assistenz, der Bedarf an Umbauten, der Bedarf an Pflege wird weiter wachsen. Staat und Gesellschaft müssen sich vor dem Hintergrund der Ereignisse von vor mittlerweile über 60 Jahren dieser Verantwortung stellen. Es bleibt eine besondere Verpflichtung für uns alle, und es ist gut, dass wir uns dieser Verpflichtung in diesem Hause heute nahezu einstimmig stellen.
Zugleich ist nachvollziehbar – und es verdient unsere Akzeptanz –, dass viele der Betroffenen die Aufarbeitung noch immer als eher mangelhaft und ausbaufähig empfinden. Die Politik hat die Verpflichtung, die Folgen des Contergandesasters, die zu langsame Reaktion der damals Verantwortlichen, die viel zu lange Suche nach Schuldigen heute bestmöglich aufzufangen. Deswegen war es richtig, deswegen ist es richtig, dass der Staat die Conterganstiftung mit ins Leben gerufen hat und sich dauerhaft und immer noch engagiert an ihrer Finanzierung beteiligt.
Das fünfte Conterganstiftungsgesetz hat im Kern drei Botschaften:
Erstens. Die Verantwortung der Gesellschaft und des Gesetzgebers bleibt hoch. Mit unterschiedlichen Akzentuierungen, liebe Corinna, haben alle Berichterstatter das in diesem Hause sehr konstruktiv deutlich gemacht.
Das ist ein gutes Zeichen für die Betroffenen. Ich will mich bei all den Berichterstatterinnen und Berichterstattern bedanken. Ausdrücklich bedanken will ich mich auch bei Frau Staatssekretärin Marks, dass es dank ihrer Intervention gelungen ist – auch mit dem Haus, Frau Kollegin Giffey –, einen sehr konstruktiven Dialog an dieser Stelle zu führen.
Zweitens. Die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die von Conterganschäden betroffen sind, haben nach jahrzehntelangem Leistungsbezug einen unverbrüchlichen Anspruch auf Vertrauensschutz. Deswegen wird es eine Aberkennung von Leistungen nach diesen vielen Jahren nicht mehr geben.
Drittens. Die Betroffenen werden von uns gehört. Deswegen sind auch die Eingaben, die es noch zum Fünften Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes gegeben hat, mit eingeflossen, beispielsweise in der Formulierung, dass nur vorsätzlich unvollständige Angaben überhaupt zu Überprüfungsverfahren führen können. Ein Wort machte einen großen Unterschied.
Lassen Sie mich zum Ende kommen. Frau Kollegin Harder-Kühnel, wenn Sie die ersten Sekunden und die letzten Sekunden Ihrer Rede genutzt hätten, hätte die AfD die Chance gehabt, das erste Mal einen sozialpolitischen Beitrag von Gewicht in diesem Hause mitzugestalten. Dass Sie diese Chance einmal mehr zulasten der Betroffenen, über die Sie gesprochen haben – ohne jeden Respekt vor diesen Menschen –, haben vorbeiziehen lassen, ist mehr als schade. Sie sollten sich vielleicht mal überlegen, ob Sie nicht irgendwann an Respekt vor den Mitmenschen, den Wählerinnen und Wählern, den Bürgerinnen und Bürger in diesem Land dazugewinnen
und dies nutzen, um hier ordnungsgemäß in der Sozialpolitik mitzuwirken.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.