Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach einem ersten Steuergesetz vom 28. Mai, mit welchem für die Speiseabgabe in der Gastronomie für ein Jahr der ermäßigte Steuersatz festgelegt wurde, haben wir es heute mit einem zweiten Gesetz zu tun, das, wie Sie gehört haben, den großen steuerlichen Impuls zur „Konjunktur- und Krisenbewältigung“, wie es heißt, geben soll.
Obwohl jedem Kundigen klar ist, dass zur Sicherung von Liquidität und zur Wiedergewinnung der Rentabilität von Unternehmen steuerliche Erleichterungen der Königsweg sind, finden sich dazu nur wenige Maßnahmen im Gesetz, und fast alle haben nicht einmal Entlastungs-, sondern nur Stundungswirkung: keine Abschaffung des Solidarzuschlags, keinerlei Absenkung von Ertragsteuern, und sei es nur für einen begrenzten Zeitraum zur Erholung der Wirtschaft, lediglich eine Minimalkorrektur bei der Gewerbesteuer. Der Verlustrücktrag, der in einem AfD-Antrag vom April bereits gefordert wurde, wird für zwei Jahre verbessert, eine degressive AfA für in diesem und im nächsten Jahr investierte bewegliche Wirtschaftsgüter und eine vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfrist im Rahmen des § 6b EStG, dies sind die schmalen Zugeständnisse an die Unternehmen. Diese Maßnahmen vermindern nicht einmal die Staatseinnahmen, sondern sie verschieben sie lediglich in spätere Jahre.
Der große Wumms soll eine Umsatzsteuersenkung um 3 bzw. 2 Prozentpunkte beim ermäßigten Steuersatz sein, die lediglich für die zweite Jahreshälfte 2020 gewährt wird. Sie soll angeblich die Verbraucher um 20 Milliarden Euro entlasten, wird jedoch ziemlich sicher die Unternehmen mit Milliarden an Umstellungskosten belasten. Wenn diese Kurzzeitermäßigung der Umsatzsteuer an die Verbraucher weitergegeben wird, was fraglich ist, hilft sie den Unternehmern überhaupt nicht, zumal wir nahzeitlich kein Nachfrage-, sondern ein Angebotsproblem haben. Alle anderen Maßnahmen sind nur für die Nachfrageseite. Und der „Kinderbonus", der schon bei mittleren Einkommen wegen des Kinderfreibetrags entfällt, ist eher eine populistische Maßnahme.
Alle Steueränderungen zusammen führen zu Einnahmeeinbußen beim Bund von 37 Milliarden Euro. Wegen beabsichtigter Transferleistungen des Bundes an Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger und der Investitionen, die in einem Zusatzgesetz geregelt sind, wird der Bundeshaushalt 2020 mit einer Nettoneuverschuldung von 286 Milliarden Euro finanziert werden. Zusammen mit der Neuverschuldung der Länder und Gemeinden in Höhe von 120 Milliarden Euro und den 200 Milliarden Euro Kreditaufnahme des Bundes für die Kapitalmaßnahmen der KfW wird der nationale Schuldenstand auf 2,66 Billionen Euro steigen und damit wieder eine Schuldenquote von über 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts entstehen. Das ist die Lage, wie wir sie in der Finanzkrise 2009 hatten. Zurück auf Los!
Vor diesem Hintergrund betreibt die Bundesregierung eine kontinentale Rettung mit einem Hauch von Weltenrettung. Dafür soll die EU 750 Milliarden Euro an Darlehen aufnehmen dürfen, obwohl ihr dies nach Artikel 311 AEUV verboten ist. 500 Milliarden Euro dieser Darlehen sollen an besonders hoch verschuldete Euro-Länder verschenkt und 250 Milliarden Euro darlehensweise vergeben werden. Man darf spekulieren, ob die EZB, die auch andere internationale Organisationen finanziert, diese erstmaligen Emissionen der EU ebenfalls in ihr Portfolio aufnimmt. Sie finanziert sich also selber. Die Folgelasten für Deutschland in Gestalt erhöhter Umlagen zur Finanzierung dieser Operation sind noch nicht absehbar, ebenso wenig wie die Haftungsrisiken. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss wohl die „große Transformation“ sein, von der ständig die Rede ist.
Herzlichen Dank.