In dem Gesetz sind die Regelungen ja sowieso bis zum 30. Juni 2020 befristet gewesen. Es war erst mal auf drei Monate angelegt. Es hätte eine Ministerverordnung mit Zustimmung des Bundeskabinetts geben müssen, um die Frist bis Ende September zu verlängern. Davon haben wir jetzt nicht Gebrauch gemacht. Ende September läuft das Gesetz aus.
Wir betrachten alles und haben alles im Blick; das wissen Sie. Wir haben ganz ungewöhnliche Entscheidungen sehr schnell getroffen. Aber ich kann heute keine Zusagen machen. Ich hoffe vor allen Dingen, dass wir nicht immer wieder über diese schwierigen Situationen sprechen müssen, sondern die Wirtschaft wieder ans Laufen kriegen. Daran sollten wir arbeiten. Wir kümmern uns um die verschiedenen Fallkonstellationen wirklich sehr intensiv.