Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! 5,8 Milliarden Euro per anno werden von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten durch die Eintreibung offener Forderungen in diesem Land jährlich realisiert. 19 000 hochqualifizierte, gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Inkassounternehmen dieses Landes in durchschnittlich etwa 650 registrierten Rechtsdienstleistungsunternehmen sind mit 42,9 Millionen Forderungen pro Jahr beschäftigt. Im Berichtszeitraum 2018 – das ist der letzte Berichtszeitraum – fielen 733 Beschwerden an. Man könnte also sagen: 733 Beschwerden bei 42,9 Millionen Forderungen ist eigentlich so, als wenn wir im Straßenverkehr sagen würden: Es fallen fast keine Bußgelder an.
Nichtsdestotrotz gibt es schwarze Schafe, und die schwarzen Schafe haben die Branche und damit auch die Aufsicht als solche in Verruf gebracht. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird ein richtiger Weg gegangen. Einige wichtige Punkte werden angesprochen: Es wird klargestellt, dass bei niedrigen Forderungen und auch bei Forderungen schlechthin die Inkassogebühren grundsätzlich niedriger sein müssen als die Forderungen, um das bestehende Recht glaubhaft durchzusetzen. Daneben werden niedrigere Wertstufen festgelegt. Mit niedrigeren Wertstufen soll dafür gesorgt werden, dass das Verhältnis der Inkassogebühren zu den entsprechenden Forderungen stimmt.