Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die kostenpflichtige Abmahnung von Verbrauchern für nicht bezahlte oder vermeintlich nicht bezahlte Rechnungen durch Inkassobüros ist in diesem Land ein Massenphänomen – ein Massenphänomen, verehrte nicht anwesende Frau Ministerin, und nicht eines der Randgruppenthemen, mit denen sich Ihr Haus vorzugsweise beschäftigt.
Im Jahr 2017 haben die Unternehmen der Inkassowirtschaft nach ihren eigenen Statistiken nicht weniger als 23 Millionen Mahnungen verschickt. 23 Millionen Mahnungen: Das bedeutet, jeder vierte Deutsche hat einmal im Jahr Kontakt mit der Inkassowirtschaft.
Interessanterweise sind die Streitwerte eher bescheiden. Sie liegen zu 90 Prozent unterhalb von 100 Euro. Nun könnte man sagen, das ist ein zu verschmerzender Betrag, wenn nicht die Kosten dieser Mahnungen exorbitant wären. Im Schnitt werden für eine tatsächlich oder vermeintlich nicht bezahlte Schuld eines Verbrauchers Mahnkosten in Höhe von 70 Euro erforderlich, also erheblich mehr als der eigentlich geschuldete Betrag. Bei zwei- oder dreimaliger Mahnung kann das auf 200 Euro und darüber hinaus ansteigen.
Ich weiß, wovon ich rede. Passenderweise hat gerade in der Zeit, als wir an dem Gesetzentwurf gearbeitet hatten, ein Inkassounternehmen mich selbst als Opfer ausgesucht. Für eine längst bezahlte Rechnung kam eine Mahnung nach der anderen. Inzwischen ist es die vierte. Man geht nicht auf Zuschriften ein; man geht auch nicht auf die geleistete Zahlung ein. Es kommt eine Mahnung nach der anderen, und der Betrag ist inzwischen bei über 200 Euro. Ein schöner Lerneffekt, für den ich mich hier bei der Inkassowirtschaft bedanken kann.
Diese Kosten mögen für jemanden, der gut verdient, kein Problem sein. Aber es ist ein Problem zum Beispiel für die alleinerziehende Mutter, die ohnehin kaum über die Runden kommt. Und es bleibt auch nicht bei diesen Grundinkassogebühren, sondern es kommen regelmäßig noch andere Kosten hinzu, die den Gesamtbetrag weit überhöht erscheinen lassen. Da gibt es Bonitätsauskünfte, da gibt es Kontoführungsgebühren, da gibt es Entgelte für Datenerfassung, Entgelte für Telefoninkasso usw. usf.
Die Fantasie, die die Branche hier aufbringt, ist beachtlich. Es gibt Doppelaufträge. Man beauftragt ein Inkassounternehmen und einen Rechtsanwalt zugleich; beide kassieren. Es gibt ein Konzerninkasso, das heißt, der geschuldete Betrag wird von einem Inkassounternehmen eingefordert, das dem Gläubiger selber gehört.
Diese Missstände haben natürlich auch das Ministerium und der Deutsche Bundestag schon lange erkannt. 2013 wurde hier das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen, das dem Missstand abhelfen sollte. Es wurde eine Obergrenze des 1,3‑Fachen aller Anwaltsgebühr für eine Abmahnung eingeführt. Aber es ist das 1,3‑Fache der Anwalts gebühr: Diejenigen, die das bearbeiten und diese Serienbriefe versenden, sind in aller Regel keine Anwälte, sondern angelernte Kräfte.
In Erkenntnis dessen, dass das Gesetz damals nicht gewirkt hat oder das Gegenteil des Beabsichtigten erzeugt hat, hat die Ministerin angekündigt, sie werde in Kürze – so hieß es – einen Gesetzentwurf vorlegen. Das war vor einem Dreivierteljahr. Geschehen ist bis jetzt nichts. Ich habe nicht das geringste Verständnis für diese Untätigkeit des Ministeriums.
Die AfD sieht vor, dass mit ihrem Gesetzentwurf zwei Regulierungen eingeführt werden, nämlich erstens kein Inkasso bei Beträgen unter 100 Euro bzw. 160 Euro, wenn mehrere Forderungen vorliegen, und kein kostenpflichtiges Inkasso, wenn nicht zuvor zweimal gemahnt worden ist, und zwar durch den Gläubiger. Der Gläubiger kann auch ein Inkassounternehmen einschalten, aber die Kosten dieses Unternehmens muss der Gläubiger selbst tragen.
Die gelegentlich diskutierte Alternative, die übrigens auch in dem Antrag der Grünen enthalten ist, nämlich die 0,3‑fache Anwaltsgebühr, halten wir für untauglich, weil in aller Regel die Inkassounternehmen dann auf mit ihnen finanziell und personell verbundene Rechtsanwaltskanzleien ausweichen.
Daher meine Bitte: Unterstützen Sie, meine Damen und Herren und auch Frau Ministerin – wenn Sie wieder mal da sein sollten –, den Gesetzentwurf der AfD!
Ich danke Ihnen.