Vielen Dank, Herr Kollege Petry. – Sie sprechen die Europäische Menschenrechtskonvention an. Ihr Kollege hat ja eben hier die Grundrechte der EU ausführlich dargestellt. Das Problem ist: Diese sind nicht einklagbar. Die Europäische Menschenrechtskonvention dagegen sieht ein Individualklagerecht beim Straßburger Gerichtshof für alle 820 Millionen Menschen in Europa vor. Ich finde Ihre Forderung völlig richtig. Auch wir fordern das seit Langem. Ich fordere auch die Bundesregierung auf, den Beitritt der EU zur viel älteren Menschenrechtskonvention auf den Weg zu bringen.
Wir wollen nämlich weder eine Rückkehr zum deutschen Nationalismus noch einen neuen EU-Nationalismus deutscher Prägung, der sich als Strafrichter über große Teile der Welt aufspielt.
Was wir brauchen, ist mehr europäische Kooperation, gesamteuropäische Kooperation als Teil internationaler Kooperation, auch in Zukunft mit Großbritannien, auch mit Russland und mit China. Ich denke, das wäre der Geist, den die Bundesregierung für die EU-Ratspräsidentschaft mitnehmen sollte.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.