Nein. – Ich bin der Überzeugung, dass das Verbot der Werkverträge im Kernbereich der Schlachthöfe viele Probleme lösen wird, die wir seit Jahren nicht gelöst bekommen haben. Ich habe hier einige Diskussionen erlebt. Die Einführung des Mindestlohnes hat die Situation nicht verändert. Das GSA Fleisch, das 2017 verabschiedet wurde, hat die Situation nicht verändert. Also muss man jetzt die Systemfrage stellen.
Auch die weiteren Forderungen aus dem Kabinettsbeschluss sind gut und richtig. Digitale Zeiterfassung: Wie wollen wir denn die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren, wenn wir keine Zeiterfassung haben? Im GSA Fleisch steht, dass die Arbeitszeiten erfasst werden müssen. Wir haben die Dokumente gesichert. Aber es ist handschriftlich so festgehalten, dass man die Dokumente nicht entziffern kann. Dass man in einer Branche, wo man bei jeder Mettwurst sagen kann, von welchem Schwein sie stammt, die Zeit nicht digital erfassen kann, ist mir ein ganz großes Rätsel.
Natürlich brauchen wir auch höhere Geldbußen. Was jedoch weiterhin fehlt, ist eine verbesserte Möglichkeit zur Kontrolle der Unterkünfte. Ich möchte noch einmal wiederholen, dass der nordrhein-westfälische Arbeitsschutz bei der Kontrolle von 650 Unterkünften über 1 800 Verstöße festgestellt hat. Ohne die Pandemie hätte ich den Arbeitsschutz überhaupt nicht in die Unterkünfte schicken dürfen. Daher sind die Zustände dort so, wie sie sind. Das, was für Betriebsunterkünfte gilt, muss auch für von Arbeitgebern vermittelte und bereitgestellte Unterkünfte gelten, sodass der Arbeitsschutz auch jenseits einer Pandemie solche Wohnungen kontrollieren kann.
Dann gibt es noch ein anderes Problem: Bis die Arbeitsschützer in einem Schlachthof wirklich da ankommen, wo es rundgeht, durch alle Sicherheitsschleusen, alle Hygieneschleusen, vergeht sehr viel Zeit. Bis dahin kann man natürlich schon viel verändern. Also müssen wir zu einer anderen Kontrolldichte kommen. Ich habe entschieden, dass in Nordrhein-Westfalen in Zukunft auf den großen Schlachthöfen der Arbeitsschutz ständig präsent ist.
Bei Veterinären, die auch ständig in den Schlachthöfen präsent sind, ist es so, dass diese bei den Kreisen angestellt sind und die Schlachthöfe die Dienstleistung, die die Veterinäre beim Tierschutz und Gesundheitsschutz erbringen, selbstverständlich über Gebühren bezahlen müssen. Ich sehe nicht ein, dass hier alleine der Steuerzahler verantwortlich ist. Ich möchte die Regelung, die seit Jahr und Tag für Veterinäre gilt, auch für den Arbeitsschutz haben, nämlich dass wir das über eine Gebührenordnung bezahlen lassen können.
Um das einmal deutlich zu sagen: Wenn die Menschen in den Schlachtbetrieben fest angestellt sind, dann wird sich was ändern. Dann werden sie natürlich auch mutiger. Dann werden sie sich mal einer Gewerkschaft anschließen.
Dann werden sie einen Betriebsrat wählen. Dann werden Tarifverhandlungen geführt. Und dann sind wir da, wo wir in der sozialen Marktwirtschaft hinwollen.
Zum Schluss möchte ich zitieren aus den Kölner Leitsätzen meiner Partei, die jetzt 75 Jahre alt sind:
Die menschliche Arbeit wird gewertet als sittliche Leistung, nicht als bloße Ware. … Die Lohn- und Arbeitsbedingungen werden tariflich geregelt. … Der Aufbau der Gewerkschaften und der sonstigen Berufsvertretungen ist zu sichern.
Genau das möchte ich für die Fleischwirtschaft in den nächsten Jahren erreichen.
Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.