Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesundheitsversorgung zu verbessern, auch dort, wo es Qualitätsmängel gibt, wo es berechtigte Ansprüche und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und der Betroffenen gibt, das ist genau einer der Schwerpunkte unserer Gesundheitspolitik in den letzten zwei Jahren. So reiht sich dieses Gesetz zur Verbesserung in der Intensivpflege und übrigens auch in der Rehabilitation ein in eine ganze Reihe weiterer Gesetzgebungsverfahren, die in gleicher Art und Weise zu Veränderungen und Verbesserungen führen; auch das ist mir wichtig. Es geht nicht nur um das Ergebnis und den Inhalt. Es geht auch um das Verfahren, in dem wir miteinander beraten haben – Beratungen, Debatten, ein Gesetzgebungsprozess, der am Ende konstruktiv, kritisch – ja – zu Veränderungen und Verbesserungen führt. Ich verstehe Gesetzgebung im Deutschen Bundestag – und das nicht nur als Bundesminister, sondern auch als Mitglied des Bundestages – doch genau mit diesem Zweck versehen, nämlich dass man durch Beratungen Gesetze besser macht. Dafür machen wir doch diesen ganzen Prozess miteinander.
Deswegen wundere ich mich immer, dass es dann am Ende kritisiert wird, wenn wir zu Änderungen kommen. Ich verstehe Debatten eigentlich genau als Mittel, um zu Verbesserungen, Kompromissen und Lösungen zu kommen, und zwar zu Lösungen für intensivpflichtige Patienten: 24 Stunden, 7 Tage die Woche, ein sehr sensibler Bereich. Man wundert sich: Wir haben in so vielen Bereichen des Gesundheitswesens, in kleinsten und größeren, Qualitätsvorgaben. Aber in diesem sensiblen Bereich gibt es bisher keine einheitlich definierten Qualitätsvorgaben. Es gibt an zu vielen Stellen keine Kontrolle, und das ändern wir zum Schutz und zur Unterstützung derjenigen, die sich zu oft selbst gar nicht wehren können. Es dient ihrem Schutz.