Eigentlich lasse ich Zwischenfragen immer zu. Im Moment habe ich aber die Pflicht, dazu beizutragen, dass diese Debatte pünktlich zu Ende geht, weil eine Sondersitzung des PKGr stattfindet.
Wir treffen uns wieder, versprochen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen in Ihrem Antrag die Bundeszuständigkeit für Gefahrenabwehr vor. Das ist nur noch mit Humor zu ertragen. In diesen zwei Zeilen wird Artikel 20 des Grundgesetzes eben mal in die Tonne getreten.
Entschuldigung, lesen Sie bitte Artikel 20 des Grundgesetzes, dort steht, was das hier für ein Land ist. Dass Sie eine zentralstaatliche Ordnung lieben, das erschließt sich, glaube ich, jedem hier. Aber wir haben mit der föderalen Sicherheitsarchitektur seit Jahrzehnten eine Qualität bewiesen, die Sie noch nicht begriffen haben. Entschuldigung!
Es gibt im Rahmen der föderalen Sicherheitsarchitektur Überforderungssituationen – ja! –, und an denen müssen wir arbeiten. Das tun wir zum Beispiel im Untersuchungsausschuss „Amri“ – mit Sicherheit. Aber weit über 90 Prozent des polizeilichen Alltags in der Gefahrenabwehr sind bei den Ländern wunderbar aufgehoben.
In Wirklichkeit möchte ich diese konkurrierende Kooperation der Länder.
Wir lernen immer von den Besseren. Deswegen kann ich, wenn ich schon Bayern erwähne, Baden-Württemberg nicht auslassen. Wie man es exekutiv besser löst, wie der Geist unserer Gesetzgebung umgesetzt wird, zeigt Baden-Württemberg mit seinem Sonderstab gegen Gefährder: Justiz, Ausländerbehörden, Polizeibehörden sitzen in einem Sonderstab und greifen die schlimmsten Patienten heraus, die sie haben, nämlich Intensiv- und Mehrfachtäter. Dann wird in einer Fallkonferenz das gemacht, was wir wollen: Die Sanktion des Fehlverhaltens muss auf dem Fuße folgen. – Die Abschiebungserfolge in Baden-Württemberg sind gut. Ich kann das nur allen 16 Ländern empfehlen; aber es ist eine Ländersache.