Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Großmutter, eine einfache finnische Bäuerin, hat mir immer mit ihrer untrüglichen Menschenkenntnis den Rat gegeben: Hüte dich vor windigen Haustürgeschäften! – Heute haben wir es wieder mit einem dieser Haustürgeschäfte der AfD zu tun.
Wie immer stellen Sie Schaufensteranträge, die nur einem genügen, nämlich Ihnen selbst; die Realität spielt in diesen Anträgen keine Rolle. Christian Pfeiffer, auf den Sie sich berufen, hat es im Dezember selber formuliert: Sie basteln sich die Wirklichkeit so, wie Sie sie brauchen. – Genau so ist es.
Zu den Verbesserungen der letzten Legislatur: bei Ihnen Schweigen im Walde oder – so würden Sie es lieber haben – Schweigen im deutschen Walde. Zu Pfeiffers Studie, seinen genauen Analysen, seinen Vorschlägen zur Prävention, zu Fragen eines Einwanderungsgesetzes, zur Anzeigequote, zur besonderen Situation junger alleinstehender Männer: nichts davon in Ihren Schriftstücken, auch da Schweigen im Walde.
Wenn man aber einen so liberalen Umgang mit der Wirklichkeit pflegt,
muss man handwerklich anscheinend nicht so sauber vorgehen. Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten meine Lieblingsstelle aus der Begründung zitieren:
Vollends versagt die Vorschrift des § 62 AufenthG aber als Sicherungsinstrument bei Ausländern, die nicht abschiebbar sind.
§ 62 regelt aber gerade die Abschiebungshaft in Bezug auf Personen, die abzuschieben sind. Das ist ungefähr so, als wenn – hier ein Vergleich – die Stiftung Warentest schreiben würde: Skandal! Verwerflich! Dieses Kühlgerät der neuesten Generation schafft nicht das Aufwärmen österreichischer Mehlspeisen.
Das, was Sie machen, ist nicht nur wissenschaftlich unredlich; es ist auch, um mit einem schönen alten deutschen Wort zu sprechen, scheinheilig. Sie kennzeichnen angeblich unkontrollierbare Mengen ausländischer Gefährder als Bedrohung des Rechtsstaates, aber Ihre eigenen Entwürfe sind im Umgang mit dem Rechtsstaat relativ lax.
Die von Ihnen vorgesehene Meldepflicht verfügt nicht über das Potenzial, der Voraussetzung der Verhältnismäßigkeit zu genügen. Mehrmals wird das Übermaßverbot gebrochen: erst einmal durch die Präventivhaft, dann durch die fehlende zeitliche Begrenzung. Als wenn dies nicht genug wäre, findet sich in Ihrem Antrag auch noch eine Form der polizeigesetzlichen Unterbindungshaft. Abgesehen davon, dass es sie in den Polizeigesetzen der Länder längst schon gibt, fingern Sie da einfach nonchalant in der Gesetzgebung der Länder herum, als ob es keine Verfassung gäbe.
Grundsätzlich sind Sie sehr einsilbig, und es ist sehr wenig zu hören, wenn AfD-Politiker selber etwas eigentümlich mit dem Rechtsstaat umgehen.
Ich erinnere an Zigarettenschmuggel, an Hooligan-Übergriffe, an Hetzen gegen Fremde und Ausländer, an Volksverhetzung.