Ich hoffe, mich darf man ans Mikrofon lassen; bei Ihnen bin ich mir nicht so sicher.
Jetzt haben Sie mich wirklich völlig verwirrt;
das mit Herrn Reusch war ja schon schwierig; aber jetzt auch noch das, was Sie gesagt haben. Sie haben damit angefangen, dass es Ihnen angeblich um Repression, um Strafverfolgung geht. In Ihrem ganzen Plädoyer ging es aber um das Thema Gefahrenabwehrrecht. Können Sie sich einmal entscheiden, was Sie hier vortragen wollen?
Ich gönne Ihnen nicht irgendeine Empörung. Verlassen Sie sich darauf. Dafür sind Sie mir nicht wichtig genug. Ich bleibe rein fachlich.
Erstens. Sie haben nicht verstanden, dass es längst eine Meldepflicht im Aufenthaltsgesetz gibt. Es ist handwerklich peinlich, wenn man so etwas nicht merkt und einen Antrag dazu schreibt.
Zweitens. Sie haben nicht verstanden, dass das föderale Prinzip Deutschlands, das Sie in Ihrem Redebeitrag auf Terrorismus bezogen haben, das komplette Gefahrenabwehrrecht umfasst. Sie haben versucht, das in einem Dreizeiler quasi mal eben umzudeuten, und zwar so, dass die Kompetenz für das Polizeirecht den Ländern entzogen und komplett auf den Bund übertragen werden soll. Es ist, sage ich einmal, vielleicht Ihrer Unerfahrenheit geschuldet, dass Sie nicht wissen, wie schwierig es ist, den Ländern so etwas vorzuschlagen. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass es ein Wesensmerkmal der Qualität der Sicherheit in unserem Land ist, dass für Polizeiangelegenheiten in der Hauptsache die Länder zuständig sind.
Die Änderungen, die wir im Bereich Terrorismus vornehmen könnten, sind minimalinvasiv. Das werden wir mit Frau von Storch aus Ihrer Fraktion im Untersuchungsausschuss „Amri“ sehr genau beleuchten.
Tun Sie mir bitte einen Gefallen: Schauen Sie sich wenigstens noch einmal einen Rechtsgrundkurs an: Was sagt diese Verfassung? Was steht in Artikel 20 des Grundgesetzes? Was sind „Gefahrenabwehr“ und „Repression“? Wenn Sie einen Antrag stellen oder einen Gesetzentwurf vorlegen – dafür lobe ich Sie ja; Sie haben wenigstens versucht, einen Gesetzentwurf zu formulieren –, dann muss er handwerklich in Ordnung sein.
Dass Sie sich aufregen, verstehe ich nicht. Verlassen Sie sich darauf: Wir diskutieren weiter, völlig ohne Empörung. Ich will Sie stellen und zeigen, was Sie nicht können, und nicht, was Sie fühlen oder sonst hier veranstalten.