Die Altparteien nutzen unsere Gesetzentwürfe und Anträge immer wieder, um einen Gutmenschenrundumschlag gegen die AfD auszuführen, in dem dann die Begriffe „Hass“, „Hetze“ und „Rassismus“ vorkommen müssen. Wahrscheinlich ist das zwingend, und Sie müssen in der Fraktionssitzung etwas ins Sparschwein werfen, wenn Sie die drei Ausdrücke nicht gebracht haben.
Es ist unsäglich, was Sie hier für Leute ans Mikrofon lassen. Sie kennen nicht einmal die Grundsätze des deutschen Rechtes.
Frau Jelpke, wenn Sie nicht einmal in der Lage sind, zwischen Repression und Prävention zu unterscheiden, dann sollten Sie bei rechtspolitischen Debatten nicht mehr an dieses Mikrofon gehen. Wir reden hier über die repressive Seite des deutschen Rechts und über nichts anderes.
Meine Damen und Herren, vor allem Herr Schuster, ich habe schon unterstellt, dass Sie lesen können, aber ich habe nicht den Eindruck, als hätten Sie sich beide Vorlagen von uns angeschaut. Wir reden heute über zwei Vorlagen: zum einen über einen Gesetzentwurf, der sich mit dem Thema Asylbewerber beschäftigt – hier liegt die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr beim Bund, deshalb haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, den der Kollege Reusch wunderbar vorgestellt hat –, und zum anderen über einen Antrag – wahrscheinlich haben ihn Ihre Referenten nicht vorbereitet –, in dem die fehlende Zuständigkeit bei der Terrorabwehr auf Bundesebene beklagt wird. Und gerade deswegen wollen wir in der Perspektive das Grundgesetz ändern. Wir wollen verankern, dass der Bund nicht nur für die internationale Terrorabwehr zuständig ist, sondern im präventiven Bereich auch für die nationale Terrorabwehr. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe,
die Sie in Ihrem Gutmenscheneinheitswahn in eine Truhe geworfen haben. Sie haben sie in Ihrer Gutmenschenbrühe rumgequirlt. Jeder Redner von Ihnen hat völlig am Thema vorbeigeredet.
Vielen Dank.