Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die digitale Transformation ist das zentrale Thema der laufenden Legislaturperiode. Deutschland muss sich als digitaler Standort positionieren, und wir dürfen hier international nicht den Anschluss verlieren.
Da geht es vor allem um das Thema digitale Infrastruktur, gigabitfähige Netze, 5G-Standard, digitale Bildung.
Aber auch in der Steuerpolitik müssen wir auf den digitalen Wandel reagieren. Das Steuerrecht muss die digitale Transformation begleiten. Neben der Sicherstellung der Besteuerung der digitalen Wirtschaft, also der Besteuerung von Google und anderen, kommt es darauf an, dass wir unsere Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, in diesem Bereich nicht steuerlich benachteiligen.
Wenn wir als Investitions- und Innovationsstandort attraktiv bleiben wollen, dann müssen wir uns dem stattfindenden internationalen Steuerwettbewerb stellen und dürfen hier nicht den Kopf in den Sand stecken. Jetzt stellt sich die Frage, ob dieser Antrag der FDP und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen sowohl Deutschland als Innovationsstandort stärken als auch unsere Unternehmen bei der digitalen Transformation unterstützen.
Ich meine, nein, und wenn, dann nur bedingt. Dieser Antrag greift heute hier definitiv zu kurz.
Ich habe mich ja gefreut, dass die FDP wieder im Bundestag ist, weil so ein bisschen Ordnungspolitik ja nicht schaden kann.
Aber als ich Ihren Antrag gelesen habe, da habe ich mich an einen Ferienjob erinnert, den ich vor über 30 Jahren mal gemacht habe. Da war ich in einem Unternehmen, das elektronische Bauteile aus Asien bekommen hat. Diese Bauteile haben wir kurz geprüft, und danach haben wir ein Label „Germany“ draufgeklebt. Bei Ihrem Antrag verhält es sich ähnlich. Nur weil Sie „Digitalisierung“ draufschreiben, wird das punktuelle Herumdoktern an den Abschreibungsregeln nicht besser.
Es wurde schon angesprochen: Wir haben hier unklare Rechtsbegriffe. Was sind denn digitale Wirtschaftsgüter, „digitale Innovationsgüter“? Was sind „Wirtschaftsgüter, die der digitalen Transformation dienen“?
Das Beispiel wurde schon genannt: Ist es die Kaffeemaschine, die mit einer App gesteuert wird? Das ist nicht definiert.
Wichtig ist es, dass wir uns hier darüber einig werden, welche Güter das sind; denn nur dann können wir abschätzen: Welche Haushaltswirkung hat dieser Antrag? Es ist entscheidend, dass wir die Begrifflichkeiten klären, um abschätzen zu können, was die Folgen sind.