Wenn Sie während der Antwort bitte noch kurz stehen bleiben!
Der Koalitionsvertrag ist kein Gesetzentwurf; darüber sind wir uns, glaube ich, einig.
Dass wir in die gleiche Stoß- und Zielrichtung marschieren, haben wir, glaube ich, bei dieser Debatte auch schon gemerkt. Ich kann nur anbieten: Lassen Sie uns gemeinsam nach Abgrenzungsmodalitäten suchen!
Wenn geklärt ist, wie wir diese Güter sauber abgrenzen, dann kann man auch die haushalterischen Auswirkungen Ihrer Vorschläge übersehen.
Was die Überarbeitung der AfA-Tabellen angeht: Natürlich ist das eine immerwährende Aufgabe. Man muss allerdings auch anmerken: Die AfA-Tabellen sind lediglich Hilfsmittel, um die Nutzungsdauer von Anlagegütern zu schätzen. Das ist keine bindende Rechtsnorm. Dass es durch geänderte AfA-Tabellen überhaupt zu einer Verkürzung der Abschreibungsdauer in der Praxis auf drei Jahre kommt, bleibt eher zweifelhaft.
Auch die Änderung bei den Regelungen zur Sofortabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern halten wir im Moment nicht für einen Punkt, den man vordringlich anpacken müsste. Wir haben es schon gehört: Zum 1. Januar haben wir bereits die Schwelle für die GWG auf 800 Euro erhöht. Man muss sich das einmal in der Praxis vorstellen. Ich glaube nicht, dass es für die digitale Transformation eines Handwerksbetriebs entscheidend ist, dass er das Smartphone von Samsung für 700 Euro sofort abschreiben kann, aber ein etwas teureres von Apple für mehr als 800 Euro nicht sofort abschreiben kann,
sondern dafür den Pool nutzen muss. Das ist nicht die entscheidende Frage, wenn es darum geht, ob er in die digitale Transformation einsteigt. Daher kann das nicht ernsthaft die Antwort sein.
Deswegen müssen wir beim Thema AfA auch aufpassen, dass wir hier nicht die Probleme der Vergangenheit angehen.