Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf unter anderem auch die Zuwanderung begrenzen, indem die Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Das ist schon einmal nicht schlecht. Aber, meine Damen und Herren von der FDP, wenn es denn nur so einfach wäre! In einem funktionierenden Rechtsstaat könnte das sicher ein probates Mittel sein. In Deutschland nach 13 Jahren Merkel-Regierung und insbesondere ihrem kompletten Versagen in der Flüchtlingsfrage im Jahr 2015 bedarf es zwingend noch weiterer Maßnahmen, um den Karren wieder aus dem Dreck zu ziehen.
Es mag schon stimmen, dass mit der Einstufung von Tunesien, Marokko und Algerien als sichere Herkunftsländer die Asylanträge künftig recht schnell nach § 29a des Asylgesetzes als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden können. Nur werden Sie damit illegale Einwanderer aus dem Kulturkreis, um den es hier geht, die bereits hier sind, nicht schneller los. Der Gedanke, dass dann plötzlich diese Personen in Scharen freiwillig das Land verlassen werden, ist wohl eher ein Fall von „Wünsch dir was“, hat aber mit der Realität nichts zu tun.
Wer von Ihnen hier im Hohen Haus hat schon einmal aktiv an einer Abschiebung mitgewirkt? Wer von Ihnen hat schon einmal einem nordafrikanischen Intensivstraftäter vom Kaliber eines Anis Amri Handschellen angelegt? – Das ist schade, da haben Sie nämlich einiges verpasst.
Im Gesetzentwurf ist von beschleunigten Asylverfahren, verkürzten Ausreisefristen und schnellerer Rückführung die Rede. Aber, meine Damen und Herren, Sie haben keinerlei Ahnung, wie es in der Praxis aussieht, mal abgesehen davon, dass Silvester in deutschen Städten mittlerweile kein Synonym mehr für Feierlaune zum Jahreswechsel ist und dass junge Frauen auch an vielen anderen Orten nicht mehr vor kultureller Bereicherung sicher sind. Nein, auch unsere Polizisten riskieren durch die importierte Kriminalität tagtäglich Leib, Leben und ihre Gesundheit.
Ich selbst war einige Zeit im Bereich der Rückführung eingesetzt und hatte das zweifelhafte Vergnügen, vor allem nordafrikanische Staatsangehörige in ihre Heimat auszufliegen. Keiner von Ihnen hier hat auch nur ansatzweise begriffen, was es bedeutet, nordafrikanische Staatsangehörige abzuschieben. Aber es ist wie so oft in der Politik der letzten Jahre, dass Leute Entscheidungen treffen, die von der Realität genauso weit entfernt sind wie Nordkorea von der Pressefreiheit.
Aber zum Glück gibt es jetzt die AfD.
Die Frage bleibt: Warum wollen wir denn die ganzen nordafrikanischen Fachkräfte für die spontane Eigentumsübertragung wieder nach Hause schicken? Hierzu reicht ein Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik. Im Jahr 2016 gab es demnach einen Anstieg bei der allgemeinen Kriminalität bei den sogenannten Zuwanderungen um sage und schreibe 53 Prozent – 53 Prozent! Dabei gehen allein 11 Prozent auf das Konto von Tatverdächtigen aus Algerien, Marokko und Tunesien, obwohl diese gerade einmal einen Anteil von 2,4 Prozent der Asylsuchenden ausmachen. Lassen Sie sich das bitte einmal auf der Zunge zergehen. Eine Gruppe von gerade einmal 2,4 Prozent der Asylbewerber begeht 11 Prozent der Straftaten von Zuwanderern. Auch für das Jahr 2017 zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Diese Zahlen zeigen doch auch, dass in dieser Gruppe die Handtaschensuchenden relativ stärker vertreten sind als die Schutzsuchenden.
Nun hat unser scheidender Innenminister ein bahnbrechendes Rückführungsabkommen mit Tunesien abgeschlossen. Demnach dürfen sage und schreibe 25 Tunesier auf einmal rückgeführt werden. So wurden im Jahr 2017 ganze 251 Personen auf dem Luftweg nach Tunesien abgeschoben. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, würde bedeuten, wenn es in diesem atemberaubenden Tempo so weitergeht, dass man erst nach sechs Jahren mit den 1 500 ausreisepflichtigen Tunesiern fertig ist, welche bis dahin hier in Deutschland mit dem Rundum-sorglos-Paket des Asylbewerberleistungsgesetzes alimentiert werden, inklusive Zusatzverpflegung von den Tafeln.
Noch bescheidener sieht es bei den marokkanischen Staatsangehörigen aus. Hier dürfen maximal fünf Personen gleichzeitig rückgeführt werden – in Worten: fünf! Weil Marokko Sammelabschiebungen nicht akzeptiert, müssen diese Fachkräfte mühevoll mit ganz normalen Linienflügen abgeschoben werden. Dafür belegen marokkanische Staatsangehörige Platz 2 in den Top Ten der gescheiterten Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von Widerstandshandlungen. Übrigens geht hier in dieser Disziplin die Goldmedaille an Rückzuführende aus Eritrea. Eigentlich geht sie nicht nach Eritrea, sondern sie bleibt mit den Eritreern hier in Deutschland.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einstufung der Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes ist richtig, stellt aber nur ein kleines Puzzleteil dar. Genauso wichtig wäre die Einführung von effektiven Grenzkontrollen, um diese illegalen Einwanderer bereits an der Grenze zurückzuweisen, anstatt aufwendige Abschiebungen aus dem Inland zu vollziehen, und so unsere Bürger davor zu bewahren, Opfer einer Straftat zu werden.
Vielen Dank.