Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einstufung der Urlaubsländer Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten ist längst überfällig. Allerdings wird in der Antragsbegründung eine wesentliche Sache komplett ausgeblendet, nämlich warum es ausgerechnet diese nordafrikanischen Staaten treffen muss. Man könnte zunächst vermuten, dass allein die hohe Zahl der Asylbewerber aus diesen Ländern ein Handeln dringend erforderlich macht; aber dem ist nicht so. Im Zeitraum 2015 bis 2018 betrug der Anteil von Asylsuchenden aus Algerien nur 1,2 Prozent, aus Marokko nur 1 Prozent, und tunesische Staatsangehörige machten gerade einmal 0,2 Prozent der Asylantragsteller aus. Ganz aktuell stellten bis zum 30. September dieses Jahres 531 Staatsangehörige aus Tunesien einen Asylantrag in Deutschland. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum kamen allein 743 Asylantragsteller aus Indien. Doch niemand kommt auf die Idee, die größte Demokratie der Welt als sicheres Herkunftsland einzustufen. Warum eigentlich nicht?
Wie Sie sehen, kann es also nicht daran liegen, dass der Handlungsbedarf ausgerechnet bei den Maghreb-Staaten gesehen wird. Und so empfehle ich, einen Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik zu werfen. Tunesien beispielsweise findet sich zwar nicht unter den Top 20 in der Asylstatistik, belegt dafür aber einen vorderen Rang in der Kriminalstatistik. Demnach begehen marokkanische, algerische und tunesische Staatsangehörige 14 Prozent der Straftaten von Zuwanderern, obwohl diese gerade einmal 2,4 Prozent der Asylbewerber ausmachen. Allein in Sachsen gibt es 1 472 sogenannte MITAs – für „Mehrfach Intensivtäter Asylbewerber“ steht das –; davon stammen 463 Intensivtäter aus den Maghreb-Staaten, über die Hälfte davon aus Tunesien. Allerdings ist nicht einmal ein Viertel dieser Straftäter in Haft. 347 Intensivtäter aus diesen Ländern treiben weiter ihr Unwesen.
Nur ein Beispiel, mittlerweile traurige und fast tägliche Realität in Deutschland: Ein abgelehnter marokkanischer Asylbewerber prügelt in Meißen einen Spaziergänger grundlos zu Boden und schlägt mit einer Bierflasche so lange auf dessen Kopf ein, bis diese zerbricht. Anschließend widersetzte sich der Flüchtling seiner Festnahme. Er schlug, trat und spuckte gegen die Polizisten, um einer Festnahme zu entgehen. Der Marokkaner ist bereits im September 2013 eingereist und hätte längst abgeschoben werden müssen. Bis zu seiner ersten Straftat in Deutschland brauchte es nur vier Monate.
Dass die Abschiebung des Täters noch nicht realisiert wurde, lag mit Sicherheit nicht an der fehlenden Einstufung von Marokko als sicherem Herkunftsstaat.
Und das ist auch der Kernpunkt unserer Kritik. Lösen Sie sich von dem Gedanken, dass mit der Einstufung der Maghreb-Staaten plötzlich keine neuen Asylbewerber aus diesen Ländern mehr zu uns kommen oder schneller abgeschoben werden können! Der erhoffte Effekt, wie das seinerzeit bei den Westbalkanstaaten der Fall war, wird hier nicht eintreten.
Die inflationäre Erteilung von Duldungen, das Fehlen von effektiven und wirksamen Grenzkontrollen sowie fehlende Abschiebehaftplätze und defizitäre bzw. überhaupt nicht vorhandene Rückübernahmeabkommen, insbesondere mit den Maghreb-Staaten, und die Weigerung der Bundesregierung, geltendes Recht und Gesetz durchzusetzen, werden dafür sorgen, dass wir weiterhin solche Opfer von Straftaten zu beklagen haben. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine Schande.
Im Übrigen ist der Änderungsantrag der FDP abzulehnen – leider, leider. Zwar soll hier Georgien ebenfalls als sicherer Herkunftsstaat mit aufgenommen werden, jedoch sind die im Änderungsantrag eingefügten Regelungen zur Aussetzung der Abschiebung bzw. zu Abschiebeverboten viel zu weit gefasst. Das wird nicht funktionieren. Außerdem zeigt der Antrag die ganze Scheinheiligkeit in dieser Debatte, weigert man sich doch, Georgien zunächst erst einmal visumspflichtig zu machen, was eine dringende und ganz naheliegende Maßnahme wäre und darüber hinaus auch nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf.
Vielen herzlichen Dank.