Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich komme zum Thema zurück. Die FDP will Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten einstufen. Damit nimmt die FDP vorweg, was die SPD und die Union zur weiteren Demontage des Asylrechts in den Entwurf des Koalitionsvertrages geschrieben haben. Wir lehnen die Einstufung dieser Staaten als sichere Herkunftsstaaten ganz klar ab.
In Marokko, Algerien und Tunesien finden nach wie vor gravierende Menschenrechtsverletzungen statt. Deswegen sagen wir ganz deutlich, dass das Asylrecht für Menschen aus diesen Ländern nicht eingeschränkt werden darf und jeder Antrag individuell und unvoreingenommen geprüft werden muss.
Statt die Situation – der Kollege Seif hat es schon angesprochen – in den Herkunftsländern seitens der FDP genau zu prüfen, haben Sie einfach einmal eben den Inhalt des alten Gesetzentwurfs von 2016 kopiert und in Ihren Gesetzentwurf übernommen. Aber Sie als Juristin, Frau Teuteberg, sollten eigentlich wissen, dass man eine aktuelle Lage zugrunde legt. Deshalb bin ich sehr erstaunt, wie hier gearbeitet wird.
Die Lage hat sich seitdem nämlich erheblich verschlechtert. Das legt zumindest die bereinigte Schutzquote, die sich von dem unterscheidet, was Herr Seif hier vorgetragen hat, nahe; denn diese lag im dritten Quartal 2017 für Marokko bei 12 Prozent, für Algerien bei 10 Prozent und für Tunesien bei 4 Prozent. Das ist mehr als doppelt so hoch.
Sämtliche Berichte von Menschenrechtsorganisationen zeigen, dass diese Länder nicht sicher sind. Betrachten wir das Beispiel Marokko: Dort werden Frauen systematisch diskriminiert. Außerehelicher Sex oder außereheliche Schwangerschaft stehen unter Strafe. Vergewaltigung in der Ehe ist nicht strafbar. Vergewaltigungsopfer müssen mit Kriminalisierung rechnen. In Algerien können Männer, die ein minderjähriges Mädchen vergewaltigt haben, sogar straffrei ausgehen – wenn sie ihr Opfer heiraten.
Aus allen drei Ländern gibt es immer wieder Berichte über Folter bei polizeilichen Verhören. Ganze Bevölkerungsgruppen, Oppositionelle, religiöse und ethnische Minderheiten, Frauen sowie Schwule und Lesben sind durch strafrechtliche Verfolgungen gefährdet. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat übrigens gesagt: Wird auch nur eine Gruppe in einem Land verfolgt, kann das Land insgesamt nicht sicher sein. – Das können Sie auch nicht umgehen, indem Sie sogenannte Sonderbeauftragte für solche Gruppen einsetzen.