Liebe Frau Kollegin Keul, ich danke Ihnen sehr für den Hinweis. Sie werden immer Einzelfälle, Exempel finden, die nicht zum Gesamtbild passen. Ich möchte Ihnen sehr klar drei, vier Punkte nennen, an denen wir handeln müssen.
Erstens. Im Bereich der beruflichen Qualifizierung müssen wir besser zusammenarbeiten. Wir müssen Migrationszentren aufbauen. Wir haben beispielsweise in Tunis eines – das habe ich besucht – und auch im Senegal. Es geht darum, dass jungen Leuten im Rahmen der Berufsberatung etwas angeboten wird.
Zweitens geht es um die Frage der Qualifizierung für die Rückkehr, aber auch um die Qualifizierung vor Ort im Rahmen von Ausbildungspartnerschaften. – Frau Präsidentin, Sie können die Zeit weiterlaufen lassen, weil die Beantwortung der Frage unmittelbar in meine Rede übergeht. Es ist aber sehr fair, dass Sie die Zeit noch anhalten.
Beim dritten Punkt – ich antworte darauf – geht es um die Befähigung der dortigen staatlichen Sicherheitsorgane. Es geht darum, dass die Staaten an der Gefährdungsanalyse mitwirken, dass Gefährder unter Berücksichtigung der Menschenwürde und der rechtsstaatlichen Gesetze, an deren Erarbeitung wir ja mitwirken, behandelt werden, dass die staatlichen Behörden diese Gesetze anwenden und mithelfen, jungen Leuten Perspektiven zu bieten. Hier sind auch wir gefordert. Mit Blick auf diejenigen, die bereits beim IS waren oder in diese Richtung tendieren, müssen Maßnahmen der Deradikalisierung eingeleitet werden. In anderen Fällen muss eine Radikalisierung durch Präventionsmaßnahmen verhindert werden. Aus meiner Sicht ist ganz entscheidend, dass wir im Rahmen der Rechtsstaatsprogramme der Europäischen Union, aber auch bilateraler deutsch-tunesischer Projekte, Frau Kollegin Keul, ganz genau in diese Richtung schauen und unsere Ansprüche klarmachen.
Ich will deutlich machen, dass die Anerkennung als sicherer Drittstaat nicht ausreichend ist. Dies mag notwendig sein, um die Lage dort zu verbessern, auch deshalb, weil die Staaten dies anstreben. Aber es ist nicht hinreichend, weil wir auch begleitende Maßnahmen ergreifen müssen. Dazu gehört – das wiederhole ich in fast jeder Rede gebetsmühlenartig, wenn es um diese Regionen geht –, dass wir Handelspartnerschaften ermöglichen müssen und dass wir eine Marktöffnung für die Produkte aus diesen Regionen brauchen. Dies muss einhergehen mit rechtsstaatlichem Druck auf Polizeien, Gerichte etc. All das muss miteinander verknüpft werden. Dazu gehört auch, dass wir in Zukunftsbranchen in diesen Ländern investieren, nämlich in eine moderne Landwirtschaft, in den IT-Bereich und in den Energiesektor.
Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir müssen dieses Thema sehr ausführlich beraten. Mein Rat ist, dass wir den Maghreb gesondert betrachten, weil diese Länder zu einem gemeinsamen Verantwortungsraum im Mittelmeer gehören. Wenn es um den Mittelmeerraum geht, sollte nicht zwischen Afrika und Europa unterschieden werden. Er ist unser Verantwortungsraum. Es wäre also ein Signal der Ermutigung, das wir mit der Anerkennung dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten geben würden, und es wäre ein Vertrauensvorschuss. Aber – ich sage das ganz bewusst – wir müssen diese Anerkennung mit einer strategischen Investition in diese Regionen verknüpfen, damit sie sich zum rechtsstaatlichen Raum der Europäischen Union und zum gemeinsamen Verantwortungsraum bekennen. Da unterstütze ich das, was die Frau Kollegin eben angesprochen hat.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/957 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.