Kollege Neumann, ich versuche gerne, es noch mal zu erläutern. Es gibt nun diese zwei Förderprogramme, die ich gerade erläutert habe; die gab es vorher nicht. Des Weiteren haben wir im KWK-Gesetz Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf oder dem Kabinettsbeschluss vorgenommen, indem wir den Kohleersatzbonus erhöht und angepasst haben. Denn wir haben ja im Süden das Problem, dass, solange die Übertragungsnetze, die vom Norden in den Süden Wechselstrom oder auch Gleichstrom übertragen sollen, nicht fertig sind, sich die Südanlagen nicht an den Ausschreibungen im Steinkohlebereich beteiligen können, auch nicht im KWK-Bereich. Deshalb schaffen wir jetzt Anreize, bereits in diesen Zeitraum, um zu einem Brennstoffwechsel zu kommen und sichere Leistung zu gewährleisten und gegebenenfalls sogar mehr CO2 einzusparen und die Standorte zu sichern.
Im KWK-Bereich wird zum Beispiel der Südbonus verlängert, um entsprechende Umrüstungen vorzunehmen, weil Gasanschlüsse in bestimmten Regionen noch nicht vorhanden sind – da brauchen wir Fernleitungsanschlüsse für Gas; das wissen Sie ja, Sie sind Spezialist. Das haben wir in diesem Verfahren beispielsweise auch ermöglicht. Insofern wird da ein Schuh draus. Wir haben uns diese Dinge sehr genau angeschaut und entsprechende Instrumente geschaffen, sodass wir – ich wiederhole es noch mal – die Wettbewerbsfähigkeit erhalten, indem wir Strompreise nicht unnötig in die Höhe jagen oder Kraftwerke in die Reserve bringen, wir die Versorgungssicherheit verbessern, weil wir gerade im Süden diese Standorte erhalten, und wir sogar gegenüber dem bisherigen Plan mehr CO2 einsparen.