Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Am Anfang darf ich sagen: Ich bin einem heute in der Debatte schon sehr dankbar, nämlich dem Kollegen Ansgar Heveling, der trotz seines Geburtstages oder vielleicht auch gerade deshalb als einer von ganz wenigen zu diesem Thema hier gesprochen hat. Lieber Ansgar, noch mal alles Gute!
– Ich wollte heute wenigstens einmal das gesamte Haus klatschen hören beim Thema Wahlrecht. Das wird uns ansonsten wahrscheinlich nicht mehr gelingen.
Aus gegebenem Anlass: Es ist nicht so, dass Mandate oder dass Abgeordnete in diesem Land zugeteilt werden, errechnet werden oder verschoben werden. Abgeordnete werden in Deutschland immer noch gewählt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Darauf hinzuweisen, ist leider Gottes notwendig. Deshalb muss man allen Versuchen, mit Rechentricks zu arbeiten, eine Absage erteilen.
Das ist auch der Grund, warum wir als Union nach einem durchaus langen und schwierigen Prozess einen Kompromiss vorlegen, der zwei Dinge miteinander kombiniert: eine maßvolle Reduktion der Zahl der Mandate auf der Seite des personalisierten Verhältniswahlrechtes und eine Reduktion bei der Zahl der ausgleichslosen Überhangmandate, die ihre Dämpfungswirkung bei den Listenmandaten erreicht. Damit können wir genau das erzielen, was man in diesem Haus abbilden muss, um eine Begrenzung zu erreichen: nämlich auf beiden Seiten moderat reduzieren. Nur so werden wir am Ende des Tages unser Ziel erreichen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Und jetzt darf ich dann doch mal zu dem Thema des heutigen Tagesordnungspunktes, nämlich dem sogenannten Oppositionsantrag, sprechen. Immer wieder hören wir dasselbe. Ich darf mal feststellen, dass die Opposition, die diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat, nicht ein Jota bereit ist, überhaupt darüber zu reden, was in diesem Gesetzentwurf steht; vielmehr gibt es nur den Inhalt dieses Gesetzentwurfs. Eine Form von Diskussionsbereitschaft kann ich bei diesem Gesetzentwurf beim besten Willen nicht erkennen. Tut mir leid.
Ich werde nicht müde, zu sagen, Frau Haßelmann: Was in diesem Land verfassungswidrig ist, stellt das Bundesverfassungsgericht fest. Aber wir unterstellen uns selbstverständlich der Erfahrung der Opposition, die anscheinend genau weiß, was verfassungswidrig ist;
sonst würde sie nämlich einen wahrscheinlich verfassungswidrigen Gesetzentwurf gar nicht vorlegen. Die Wahrheit ist: Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf zurück zum Wahlrecht des Jahres 2008.
Nun gibt es eine eindeutige Verfassungsrechtsprechung zum Streichen des sogenannten ersten Zuteilungsschrittes – Stichwort „negatives Stimmgewicht“, Stichwort „regionaler Proporz“. Entsprechende Änderungen mussten wir für die Wahlen in den Jahren 2013 und 2017 umsetzen.
Es hilft nichts, dass Sie immer wieder darauf hinweisen, wie toll der Regionalproporz in Ihrem Vorschlag gewahrt bleibt. Er wird es nicht; denn dieser Gesetzentwurf vergeht sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Schon allein deshalb ist er nicht zustimmungsfähig, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Und wieso es das Land demokratischer machen soll, wenn man 50 Wahlkreise streicht, erschließt sich mir nicht.
Das Direktmandat ist ein Element, das den Bürgern nicht nur nachweislich wichtig ist – der Direktmandatsträger leistet übrigens genauso wertvolle Arbeit wie jeder Listenmandatsträger hier –; sondern es ist auch so, dass dieses plebiszitäre Element am Ende des Tages eine besondere Nähe zum Wähler dokumentiert. Und deshalb muss man vorsichtig sein, wie viel man an dieser Stelle streicht.