Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen das Dilemma einer Parlamentarischen Staatssekretärin: einerseits im Parlament sitzend und andererseits hier vorne am Redepult stehend und dann auf der Regierungsbank sitzend.
Unser Thema ist heute die Reform der Kraftfahrzeugsteuer. Hier geht es um ein wesentliches Element dessen, was auch unsere Gesellschaft prägt: Es geht um das Thema Mobilität. Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für Beschäftigung und Wohlstand in unserer Gesellschaft. Sie ermöglicht es den Menschen überhaupt erst, am wirtschaftlichen und auch am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Aber Verkehr ist – das wissen wir alle – auch einer der größten Verursacher von Treibhausgasen in Deutschland. Und der Verkehr belastet auch unabhängig davon Mensch und Umwelt etwa durch Lärm, durch Straßenbau und auch durch vollgeparkten öffentlichen Raum.
Klar ist deshalb: Wir müssen im wichtigen Sektor Verkehr die CO2-Bilanz deutlich verbessern. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, Klimaschutz und bezahlbare und sozial gerechte Mobilität miteinander in Einklang zu bringen; denn es kann nicht sein, dass die Frage der Mobilität vom Geldbeutel abhängt. Unser Ziel ist es – das betone ich ganz ausdrücklich –, entsprechend den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens die CO2-Emissionen im Verkehrssektor um mindestens 40 bis 42 Prozent zu verringern und zugleich die sozialen Belange zu berücksichtigen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu gewährleisten und bezahlbare Mobilität sicherzustellen.
Um diese Ziele zu erreichen, hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet. Im Verkehrssektor liegt der Fokus dabei ganz klar auf Anreizen für klimafreundliche Mobilität. Das Ganze ist nur mit einem wirklichen Maßnahmenbündel zu schaffen. Es geht um den Ausbau des ÖPNV, es geht um die Frage, wie wir Radverkehr und andere Alternativen attraktiver machen. Aber es geht – und das muss man, glaube ich, so klar sagen – auch darum, dass wir den Individualverkehr den entsprechenden Verhältnissen anpassen und wir hier den Umstieg auf elektrische Antriebe und andere emissionsarme Fahrzeuge attraktiver machen.
Das Steuerrecht ist hier ein wesentliches Instrument. Das Steuerrecht muss hier wirklich steuern und unser Ziel unterstützen, den Klimawandel einzudämmen. Wir müssen das Steuerrecht klimagerechter ausgestalten. Hier haben wir auch schon einiges erreicht. Ich erinnere an das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht, mit dem der notwendige Veränderungsprozess bereits begonnen wurde, um die Herausforderungen der CO2-Reduktion auch im Verkehrssektor steuerrechtlich anzugehen.
Mit dem heute eingebrachten Regierungsentwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes führen wir diesen Reformprozess maßgeblich fort und setzen ein klares Zeichen für einen nachhaltigen und klimafreundlichen Straßenverkehr. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, für erstzugelassene Pkw die CO2-Prüfwerte durch progressiv gestaffelte Steuersätze stärker zu gewichten und hier auch tatsächlich die realen Emissionen zu berücksichtigen.
Konkret heißt das: Künftig sind für Erstzulassungen Steuersätze von 2 bis 4 Euro je Gramm pro Kilometer vorgesehen, die im Bereich von 95 bis 195 Gramm pro Kilometer jeweils innerhalb von fünf gleichmäßigen Stufen und einer nach oben offenen Stufe gelten sollen. Für Pkws, die besonders wenig ausstoßen, gibt es eine Reduktion um 30 Euro für fünf Jahre. Wir werden die E-Mobilität weiter stärken, indem wir die Förderung erstzugelassener Pkws in diesem Bereich – die Förderung wäre Ende des Jahres ausgelaufen – bis 2025 verlängern. Hier werden keine Steuern fällig.
Einen letzten Punkt aus dem Gesetz möchte ich, bevor ich zum Ende kommen muss, noch aufgreifen. Ich habe eingangs gesagt: Es geht darum, dass wir verschiedene Ziele in Einklang bringen. Wir sehen beim Thema Wirtschaft, bei Handwerkern, die Problematik, dass gerade im Bereich der leichten Nutzfahrzeuge wenige Alternativen zur Verfügung stehen. Hier sind wir davon abgegangen, die bisherigen höheren Besteuerungen fortzuführen, und schaffen Entlastung. Hiervon würden rund 390 000 Fahrzeuge profitieren.
Ich glaube, das macht sehr deutlich, dass wir hier einen ausgewogenen Gesetzentwurf haben, der den verschiedenen Zielen im Bereich der Mobilität einerseits und dem Ziel einer deutlichen Reduktion der CO2-Emissionen im Verkehrsbereich andererseits Rechnung trägt. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen zu diesem Gesetz.
Vielen Dank.