Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen einen weiteren Bestandteil des großen Klimaschutzpakets der Bundesregierung um, und zwar mit einer stärkeren Ausrichtung der Kfz-Steuer am CO2-Ausstoß – neben der Komponente Hubraum. Diese Regelung ist sozial ausgewogen, entfaltet aber dennoch Lenkungswirkung, gemeinsam mit anderen Maßnahmen, die wir getroffen haben.
Die Kfz-Steuer-Reform ist nicht isoliert zu betrachten. Wir haben im Verkehrsbereich schon einiges auf den Weg gebracht. Ich erwähne beispielsweise die Erhöhung der Luftverkehrsteuer, die Mehrwertsteuersenkung für die Bahn, auch massive Investitionen in die Bahn und in den öffentlichen Personennahverkehr. Zusammengenommen entfalten diese Maßnahmen eine Lenkungswirkung im Verkehrsbereich und werden für CO2-Einsparungen sorgen.
Und nun eben die Kfz-Steuer-Reform. Zentraler Bestandteil dieser Reform sind neue CO2-Tarifklassen mit ansteigenden, progressiven Steuersätzen und auch eine Verlängerung der Steuerbefreiung für reine E-Autos. Beides führt dazu, dass Anreize geschaffen werden, auf CO2-ärmere oder komplett CO2-freie Mobilität zu setzen.
In der Bevölkerung ist an dieser Stelle natürlich schon eine klare Vorstellung vorhanden, wen diese Regelungen treffen sollen. Da ist die Idee: Große Autos, SUVs sollen getroffen werden – diese hätten einen höheren CO2-Ausstoß –, während kleine, oft günstigere Autos mit weniger Hubraum nicht getroffen werden sollen; denn diese hätten weniger CO2-Verbrauch.
So einfach ist die Sache leider nicht, wenn man sich das anschaut. Denn wenn man beispielsweise ein Auto aus dem Segment Mini mit 138 Gramm CO2 pro Kilometer mit einem Auto aus dem Segment SUV, das immer herangezogen wird, mit einem Ausstoß von 146 Gramm pro Kilometer vergleicht, dann sieht man, dass man da gar nicht so weit auseinander ist und es gar nicht so einfach ist, die zu treffen, die man treffen will. Wir haben uns deshalb, damit wir das auch sozial ausgewogen hinbekommen, an dem klassischen Familienauto orientiert; denn wir wollen ja gerade solche Personenkreise nicht über Gebühr belasten. Herausgekommen ist eine Reform der Kfz-Steuer, die einerseits Lenkungswirkung entfaltet, wo es sinnvoll ist, ohne andererseits Bürgerinnen und Bürger über Gebühr zu belasten.
Wo ist es denn sinnvoll? Inwiefern entfaltet sie denn Lenkungswirkung? Da sei mal zuerst zu erwähnen: Zwei Drittel der Neuzulassungen sind nicht für private Haushalte, sondern für Firmen oder Autovermieter. Da haben wir beispielsweise mit solchen Autovermietern gesprochen. Die haben gesagt: Eine zu hohe Belastung; es seien mehrere Hunderttausend Euro. Wenn man aber mal genau hinschaut: Der Flottenwert beträgt im Schnitt 136 Gramm pro Kilometer. Bei 135 Gramm pro Kilometer beginnt schon ein geringerer Steuertarif. Und genau um das geht es: Bei Firmenwagen oder auch bei solchen Unternehmen gibt es einen Anreiz, die Flotte eben entsprechend CO2-ärmer auszugestalten, um dann CO2 und damit auch Geld zu sparen – und das am besten mit einem höheren Anteil von E-Autos. Das ist eben die Lenkungswirkung, die dieses Gesetz entfaltet, und deswegen bringen wir das auch auf den Weg, meine sehr geehrten Damen und Herren.