Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das hört sich hier ein bisschen so an, als würden wir das heute freiwillig machen. Tatsächlich setzen wir eine Richtlinie um, über die Deutschland zwar mitdiskutiert hat, die aber von Europa vorgegeben worden ist, damit sich die Lebensbedingungen der Menschen in Europa weiter angleichen, und zwar auch hinsichtlich einer zweiten wirtschaftlichen Chance für Menschen, die Fehlentscheidungen getroffen haben oder ein Unglück erleiden mussten. Menschen und Unternehmen begehen Fehler, die Dinge laufen manchmal schief. Deswegen ist es wichtig, dass wir über die Gesetzgebung diesen Menschen in Deutschland signalisieren: Auch ihr habt eine zweite wirtschaftliche Chance verdient.
Diese zweite Chance war sehr ungleich geregelt: In Irland waren es zwölf Monate, in Frankreich zwei Jahre, und bei uns in Deutschland haben über 90 Prozent der Betroffenen sechs Jahre warten müssen. Gerade jetzt, vor dem Hintergrund der Coronakrise, ist es richtig, vorzeitig und sehr schnell die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vorzunehmen.
Es gibt zwei Gesetzentwürfe zu diesem Thema. Uns liegt der Gesetzentwurf der Koalition bzw. der Bundesregierung vor und ein Gesetzentwurf der Grünen. Beide haben Licht und Schatten. Ich fange mit dem der Bundesregierung an. Sie geben den Menschen eine zweite Chance. Es ist durchaus richtig, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmer gleichzusetzen; denn Mensch ist Mensch, unabhängig von seiner Tätigkeit. Deswegen haben sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Unternehmer die gleichen Chancen verdient.
Aber Sie gestalten diese Chancen nicht richtig aus. Sie sagen nämlich: Ja, im Insolvenzrecht erlangt ihr die Restschuldbefreiung nach drei Jahren; aber in den Auskunfteien bleibt das stehen. Herr Hirte, Sie haben das so nett gesagt: Natürlich gibt es im Netz kein Recht auf Vergessen, aber die standardisierte Nachfrage bei Auskunfteien ist entscheidend dafür, ob man einen Kredit kriegt, aber auch, ob man einen vergünstigten Fahrausweis bekommt. Diese Auskunfteien müssen gewährleisten, dass die Leute diese zweite Chance wahrnehmen können. Deswegen ist es wichtig, dass dieser Punkt mit realisiert wird.
Bei dem Entwurf der Grünen bemängele ich diesen Beibringungsgrundsatz. Tatsächlich gibt es die Fälle, wo die Leute einfach nicht mitarbeiten. Ich bin selbst Insolvenzverwalterin. Wir haben Insolvenzverfahren, bei denen ich fünf Jahre lang von den Insolvenzschuldnern rein gar nichts höre: nicht nach Eröffnung des Verfahrens, nicht nach Verfahrensabschluss, nicht in der Wohlverhaltensperiode.
Oftmals ist es so, dass die einzige Möglichkeit, die man von Amts wegen vonseiten des Insolvenzverwalters hat, greift, nämlich dann, wenn er die Verfahrenskostenstundung aufgehoben bekommt. Und erst dann, wenn endlich beim Insolvenzverwalter ein Rückstand dokumentiert ist, kann die Restschuldbefreiung versagt werden. Ganz ehrlich, Leute: Restschuldbefreiung muss man sich verdienen, und wenn man sich nicht redlich benimmt, dann soll man sie auch nicht erhalten, dann muss es von Amts wegen die Möglichkeit geben, die Restschuldbefreiung zu versagen.
Was aber in beiden Entwürfen noch fehlt, ist eine Privilegierung in der Form, dass diejenigen, die sich besonders anstrengen, die Leistung bringen, die überobligatorische Leistungen und Geld in das Verfahren geben, etwas davon haben: Die kriegen eine schnellere Restschuldbefreiung. Jetzt ist es so, dass diejenigen, die gar nichts oder nur das Minimum machen, genauso behandelt werden wie diejenigen, die sich richtig anstrengen. Alle werden gleich behandelt. Da, denke ich, sollten wir noch mal Hirnschmalz reinlegen, da sollten wir noch überlegen, wie wir eine Unterscheidung hinbekommen.
Für den redlichen Schuldner, den, der sich bemüht, der die zweite Chance nutzt, sein Leben in die Hand nimmt und es neu gestalten möchte, sollten wir in diesem Haus da sein, dem sollten wir ein Gesetz vorlegen, das seinen Bemühungen gerecht wird, und daran arbeiten wir noch im Verfahren.