Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Mitbürger! Artikel 17 des Grundgesetzes gibt jedermann das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Seit die AfD im Jahr 2017 in den Deutschen Bundestag eingezogen ist, in dieses Hohe Haus, hat sich der zuvor kontinuierliche Rückgang an Petitionen umgekehrt.
Der Beitrag der AfD ist es unter anderem, die Demokratie ein großes Stück wiederbelebt und Menschen zurück in den politischen Diskurs gebracht zu haben, die sich zuvor nicht mehr vertreten gefühlt hatten.
Das Petitionsportal ist dabei das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich 40 Prozent mehr Bürger auf der Plattform registriert, um sogar 45 Prozent mehr Mitzeichnungen an öffentlichen Petitionen vorzunehmen. Leider ist dies aber aktuell neben nichtöffentlichen Petitionen und direkten Anfragen an die Abgeordneten die einzige Möglichkeit für die Bürger, während einer Legislatur an der Bundespolitik direkt mitzuwirken. Aus diesem Grund wollen wir die direkte Demokratie in unserem Land endlich weiter ausbauen.
Sehr herzlich begrüße auch ich die Mitarbeiter des Ausschussdienstes.
Zu jeder Petition, müssen Sie wissen, verfassen sie im Schnitt drei Schreiben, und sie konnten etwa ein Drittel aller Bürgeranliegen bereits im Vorfeld des parlamentarischen Prozesses durch unbürokratische Hilfe erledigen. Einen großen Dank an die fleißigen Mitarbeiter!
Was die Veröffentlichung von Petitionen angeht, vermelde ich ebenfalls einen Erfolg. Sie erinnern sich an den UN-Migrationspakt, bei dem erst durch die Beharrlichkeit der AfD eine Petition veröffentlicht wurde
und wir verhinderten, dass der Begriff „Zensurausschuss“, Herr Gremmels, zutrifft. Heute kann ich sagen – so viel sei gestattet –, dass auch durch unser wiederholtes Einwirken deutlich mehr veröffentlicht wird als früher.
Einer politischen Willkür allerdings, welche Bürgeranliegen veröffentlicht werden, bleibt die Tür geöffnet.
Daher wollen wir weiterhin die Richtlinie für öffentliche Petitionen überarbeiten und verbindlich in der Geschäftsordnung des Bundestags verankern. Sie können ja zustimmen.
Liebe Mitbürger, im letzten Jahr ging der Preis für das Ministerium mit dem größten Handlungsbedarf an das Innenministerium. In erster Linie richteten sich die Zuschriften gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes. Dank über 50 000 Mitzeichnern gab es dazu im Januar 2020 eine öffentliche Anhörung mit dem Petenten.
Trotz des Lockdowns in diesem Jahr wird es voraussichtlich 15 öffentliche Anhörungen 2020 geben: im Dezember dieses Jahres über die Einberufung einer Expertenkommission mit Befürwortern und Kritikern des bundesweiten Coronavirus-Lockdowns. Sie sehen also: Während die Bundesregierung mit Christian Drosten und Lothar Wieler nur zwei sogenannte Experten gelten lässt, ist der Petitionsausschuss dank den Bürgern bereits einen Schritt weiter.
Obwohl der Bundestagspräsident Dr. Schäuble erst gestern bei der Übergabe des Petitionsberichtes wiederholte, dass er Volksabstimmungen auf Bundesebene eigentlich gar nicht möchte, sehen das ungebrochen viele Bürger anders und reichten Petitionen dafür ein. Obwohl sogar der Koalitionsvertrag eine Expertenkommission dafür zum Ziel hat, haben es CDU, CSU und SPD bis heute nicht einmal geschafft, die Kriterien zu benennen, nach denen die Sachverständigen eingeladen werden. Ich muss also sagen: Nach drei Jahren hat die Große Koalition hier absolut gar nichts geschafft, womöglich weil sie es gar nicht schaffen möchte.
Und wenn der Petitionsausschuss dann zusammen mit dem gesamten Bundestag mehrheitlich beschließt, ein Anliegen von Bürgern in Erwägung zu ziehen, wie es im Berichtsjahr zur Kfz-Versicherung und zum Lärmschutz zweimal der Fall war, dann fühlt sich die Regierung nicht an die Mehrheitsbeschlüsse gebunden und lehnt diese Verbesserungsvorschläge der Bürger einfach ab.
Das passt ins Bild; denn schon seit drei Jahren können wir von der AfD beobachten, wie die Legislative, der Bundestag, von der Bundesregierung nur zum Abnicken von Gesetzen benutzt wird,
die nicht der verfassungsmäßige Gesetzgeber, sondern die Bundesregierung eigentlich selbst geschrieben hat.
Wir als AfD haben dagegen ein komplett anderes Demokratieverständnis: Der Bürger schlägt vor, der Bundestag beschließt, und die Regierung setzt um – so rum. Wichtige Entscheidungen werden stattdessen oftmals bereits vorab im Hinterzimmer getroffen. Das wissen wir nicht erst seit dem Fall „Philipp Amthor“ oder den Lobbytätigkeiten einer Angela Merkel im Fall Wirecard.
Meine schriftliche Anfrage zu Nichtregierungsorganisationen wie dem in Berlin ansässigen und laut eigener Aussage von George Soros finanzierten European Council on Foreign Relations ergab,
dass – Zitat – „Erkenntnisse aus diesen Kontakten in die vorbereitende Diskussion zu politischen Entscheidungen und zum Regierungshandeln einfließen“.
Mitglieder dieser Denkfabrik – es sind auch Sie dabei – sind neben Regierungsvertretern wie Staatssekretär Niels Annen von der SPD etwa der mittlerweile kriegslüsterne Kandidat für den CDU-Parteivorsitz Norbert Röttgen und Führungskräfte der anderen angeblich demokratischen Parteien wie Franziska Brantner von den Grünen und Alexander Graf Lambsdorff von der FDP.
Diese offensichtlichen Verflechtungen, Herr Korte, bestätigen die Vermutung vieler Bürger, dass sich die selbsternannten demokratischen Parteien, die „besseren Demokraten“ in diesem Land, in Wahrheit am liebsten am Parlament und damit an den Bürgern vorbei in den Hinterzimmern absprechen.
Was wir aus diesem Grund brauchen, ist ein Lobbyregister, das seinen Namen verdient, und einen solchen Antrag wird die AfD morgen in den Bundestag einbringen.
Die Fortsetzung folgt.