Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Ich möchte heute mit dem Positiven beginnen: mit einem erfolgreichen Petitionsverfahren, das zu Recht auch im Jahresbericht Erwähnung findet. So klein dieser Fall manchen erscheinen mag – für den betroffenen Petenten aus Thüringen war er von höchster Bedeutung.
Der ältere Herr lebt mit seiner Ehefrau im Pflegeheim. Sein rechter Arm wurde amputiert; mit einem normalen Rollstuhl kann er sich nicht eigenhändig fortbewegen, und seine Frau kann ihn wegen eigener Leiden nicht schieben. Er beantragte also bei seiner Krankenkasse einen elektrischen Rollstuhl. Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes lehnte den Antrag ab: Ein Schmerzmittel beeinträchtige seine Fahrtüchtigkeit. Der Petent setzte das Medikament im Folgenden ab und stellte einen neuen Antrag – doch wieder kam die Ablehnung, mit Verweis auf das alte Gutachten. Auch eine erneute Begutachtung wurde verweigert.
Daraufhin wandte er sich an den Petitionsausschuss des Thüringer Landtags, der die Petition an den Bundestag weiterleitete. Unser Ausschussdienst schaltete das zuständige Bundesamt für Soziale Sicherung ein, das wiederum eine Neubegutachtung erwirkte. Das Ergebnis: Der Petent ist sehr wohl fahrtauglich. Endlich bewilligte ihm die Krankenkasse den dringend benötigten Elektrorollstuhl.
Dieses gesamte Verfahren verlief ohne Beteiligung von uns Abgeordneten im Ausschuss. Über die Beschlussempfehlung zur Petition wurde erst abgestimmt, als dem Anliegen bereits entsprochen worden war. Weitere Beispiele, wie der Petitionsausschuss Menschen ganz konkret in ihren Auseinandersetzungen mit Behörden helfen konnte – ohne kostspielige Gerichtsverfahren –, finden sich sowohl im vorliegenden als auch in früheren Jahresberichten.
Ich erwähne diesen Fall beispielhaft, um zugleich darauf hinzuweisen, wie wichtig der unermüdliche Einsatz der Mitarbeiter des Ausschussdienstes ist. Ihnen allen gebührt daher unser ausdrücklicher und herzlicher Dank.
Geschildert habe ich also ein ganz persönliches Anliegen. Solche Einzelfälle sind jedoch nur ein Teil unserer Arbeit. Der andere besteht aus politischen Anliegen, vor allem Forderungen nach Gesetzesänderungen oder einem veränderten Regierungshandeln. Und hier muss ich, wie so oft, feststellen: Petitionen können Volksinitiativen und Volksabstimmungen nicht ersetzen.
Viele von Ihnen erinnern sich an die Petition zum Mutterschutz bei Fehlgeburten vor der 24. Schwangerschaftswoche, die im Berichtsjahr erfolgreich abgeschlossen wurde. Alle Fraktionen waren sich einig, dass Handlungsbedarf bestand, und stimmten für das höchstmögliche Votum: zur Berücksichtigung an die Bundesregierung. Und das wurde auch umgesetzt.
Doch an dieser Stelle muss ich Wasser in den Wein gießen. Im Petitionsausschuss votieren die regierenden Koalitionspartner stets abgestimmt. Die Folge: Keine politische Petition hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie nicht im gemeinsamen Interesse der Koalition liegt. Und siehe da: Zur Erweiterung des Mutterschutzes fand sich bereits im Koalitionsvertrag der Ampel von 2021 eine entsprechende Passage. Inwieweit die Petition tatsächlich zur Umsetzung beigetragen hat, vermögen wohl nur die beteiligten Ampelkoalitionäre zu sagen. Sicherlich hat sie den Druck erhöht. Und wir sind heilfroh, dass dieses Anliegen umgesetzt wurde.
Dennoch dürfen wir die Möglichkeiten des Petitionsausschusses nicht überschätzen. Denn politische Petitionen, die nicht im Sinne der Regierungskoalition sind, haben keine Chance auf Umsetzung. So ehrlich muss man sein. Hier ist Mut zur Wahrheit gefragt. An dieser Stelle sage ich ganz klar und deutlich: Volksabstimmungen bedeuten Bürgerbeteiligung in ihrer höchsten Form. Nur mit ihnen lassen sich politische Anliegen auch gegen die amtierende Koalition durchsetzen.
Wir von der Alternative für Deutschland sind die einzige Fraktion im Bundestag, die Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild einführen will, damit die Bürger über alle Fragen unserer Republik und unserer Zukunft abstimmen dürfen, mögen sie in der öffentlichen Meinung auch noch so umstritten sein. Leider fehlen uns dafür im Bundestag aktuell die Mehrheiten. Wie schnell sich das ändern kann, werden wir hoffentlich schon bei den Landtagswahlen im Herbst sehen.
Aber zurück zum Petitionswesen. Vor 20 Jahren wurde auf der Onlineplattform des Bundestages die erste Petition eingereicht. Vorbild war damals das britische – insbesondere das schottische – System. Doch bei der Umsetzung kam eine Komponente hinzu, die typisch ist für den real existierenden Bundesrepublikanismus: eine intensive Vorprüfung, ob eine Petition überhaupt veröffentlicht werden darf. Die Ausschlusskriterien sind dabei mannigfaltig und sehr weit gefasst.
So wird keine Petition veröffentlicht, deren Inhalt nicht „für eine sachliche öffentliche Diskussion geeignet“ ist. Die Veröffentlichung kann außerdem verweigert werden, wenn „die Petition offensichtlich erfolglos bleiben wird“ oder gar den „sozialen Frieden“ oder den „interkulturellen Dialog“ belasten könnte. Solche weit gefassten Kriterien existieren in Schottland oder Großbritannien überhaupt nicht. Dort wird lediglich geprüft, ob eine Petition beleidigend, vulgär oder strafrechtlich relevant ist; eine inhaltliche Vorkontrolle findet dort nicht statt.
Im Berichtsjahr wurde so die Veröffentlichung einer Initiative für ein Volksveto gegen vom Bundestag beschlossene Gesetze abgelehnt – mit der Begründung, sie bleibe offensichtlich erfolglos. Die Initiatoren, die der AfD überhaupt nicht nahestehen, verstanden die Welt nicht mehr.
Wir als AfD-Fraktion fordern seit jeher die Abschaffung solcher Einfallstore der Willkür und sind dabei auch die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag. Zuletzt haben wir einen Entwurf für ein ausführliches Petitionsgesetz vorgelegt, wie es mehrere Bundesländer bereits kennen. Darin sind die Ausschlusskriterien auf ein gesundes Mindestmaß reduziert.
Ebenso fordern wir die verpflichtende Beratung von Petitionen im Plenum, sobald sie mehr als 100 000 Mitzeichnungen erhalten. Über die Höhe des Quorums lässt sich streiten, doch eine Plenardebatte wäre ein echter Meilenstein für die Bedeutung und Wahrnehmung von Petitionen. Unter der Ampel waren wir diesem Ziel schon sehr nahe. Doch weil wir um die Abneigung insbesondere der CDU/CSU-Fraktion gegen die Einführung direktdemokratischer Elemente wissen, haben wir für diese Legislaturperiode wenig Hoffnung.
Dennoch rufe ich zum Schluss alle Bürger auf: Reichen Sie Petitionen ein, zeichnen Sie mit, und zeigen Sie den regierenden Politikern, wo der Schuh drückt und welche Probleme die drängendsten unserer Zeit sind! Mut zur Wahrheit, Mut zur direkten Demokratie – dafür steht die AfD-Fraktion.
Vielen Dank.