Erstens. Noch mal zu dieser Aussage, dass es Auftragsspitzen gibt, die über die Leiharbeit abgedeckt werden müssen. Wie ich informiert bin, ist es in Rheda-Wiedenbrück bei Tönnies so, dass da täglich 25 000 Schweine geschlachtet werden. Täglich, also nicht im Sommer mehr und im Winter weniger, sondern täglich. Die Produkte der Fleischbranche gehen ja auch in den Export. Von daher ist es mit diesen Auftragsspitzen nicht mehr so kritisch. Was sagen Sie dazu?
Zweitens. Wenn es tatsächlich Spitzen gibt, dann sind die auch anders zu regeln. Dafür haben wir klassisch zum Beispiel die Möglichkeit, Beschäftigung befristet zu machen, also Befristung mit sachlichem Grund. Das ist genau das, wenn es um Auftragsspitzen geht.
Drittens. Ich gehe davon aus, dass viele der Werkvertragsunternehmen schon heute eine Erlaubnis für Arbeitnehmerüberlassung haben. Natürlich wird es so sein, dass ruck, zuck alle Werkvertragsunternehmen Leiharbeitsfirmen sind, und dann ist überhaupt nichts gewonnen. Und Sie wissen auch, dass das im Endeffekt die Lohnuntergrenze ist.