Herr Cronenberg, als kundiger Thebaner wissen Sie, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht vorsieht, dass wir kleine Handwerksbetriebe mit diesem Gesetz überziehen; denn da besteht das Problem tatsächlich nicht. Es geht nicht um die kleine Landschlachterei. Der Gesetzentwurf sieht einen Schwellenwert von 50 Beschäftigten vor und die Voraussetzung, dass es wirklich ein Handwerksunternehmen ist, aber nicht eine neue Konstruktion von großen Fleischkonzernen mit Sub-Sub-Subunternehmer. Das haben wir ausgeschlossen; weil diese Branche sehr, sehr findig ist.
Die Aufteilung von verschiedenen Produktionsschritten ist nicht ganz einfach abzugrenzen an dieser Stelle, weil es beispielsweise einen großen Konzern gibt, der sehr in Rede war, bei dem es Missbrauch gibt, der sowohl Tiere tötet als auch zerlegt und verwurstet, also verarbeitet. Das heißt, die Frage der Abgrenzung von bestimmten Bereichen ist nicht ganz leicht.
Unabhängig davon müssen wir feststellen, dass es nicht nur bei Werkverträgen Missbrauch gegeben hat. Es gibt im Moment nicht so wahnsinnig viele Leiharbeitsverträge, weil es eben so viele Werkverträge gibt. Aber auch bei den Leiharbeitsverhältnissen in diesem Bereich haben wir ausweislich der Kontrollen der Bundespolizei, auch aktueller Kontrollen, massiven Missbrauch.
Ich kann mal umgekehrt fragen: Was spricht eigentlich dagegen, dass diese Unternehmen ihre Leute fest anstellen, wenn es andere Flexibilitätsmöglichkeiten gibt, die ich vorhin geschildert habe? Das nenne ich verhältnismäßig. Die Begründung, nach der Sie gefragt haben, ergibt sich aus Gründen der Wirtschaftsordnung und Vorkommnissen, die wir in dieser Industrie erlebt haben. Sie wissen, dass es auch in anderen Branchen, beispielsweise im Baubereich, besondere Arbeitsschutzregelungen gibt. Zum Beispiel ist da Leiharbeit besonders eingeschränkt, weil man seine Erfahrungen gemacht hat.