Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen! Die Freiheitsentziehung ist sicherlich der heftigste und intensivste Eingriff, den der Staat gegenüber einem Bürger vornehmen kann. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass, wenn Staatsorgane Fehler machen, insbesondere unsere Gerichte, und Bürgerinnen und Bürger zu Unrecht inhaftiert werden, eine staatliche Entschädigung gezahlt wird. Und das darf kein Almosen sein. Deshalb ist es gut, dass wir heute die Haftentschädigung pro Tag verdreifachen, von 25 auf 75 Euro.
Es zeichnet einen starken Rechtsstaat aus, dass Justizfehler, die zum Glück nur sehr selten vorkommen, nicht nur korrigiert werden, sondern Bürger, die zu Unrecht inhaftiert wurden, auch eine ordentliche Entschädigung bekommen. Hält man sich vor Augen, was Haft für einen Bürger bedeutet, dann ist klar, dass wir hier tätig werden müssen: Ein Bürger, der inhaftiert wird, verliert möglicherweise seinen Arbeitsplatz, möglicherweise seine Wohnung, vor allem aber wird er aus seinem Umfeld herausgerissen und ist stigmatisiert durch die gerichtliche Entscheidung, die eine Straftat oder zumindest den Verdacht einer solchen bestätigt. Hält man sich diese schwerwiegenden Folgen einer Inhaftierung vor Augen, dann ist klar, dass die Entschädigung einen wirklichen Wert haben muss, wenn dieses erlittene Unrecht angemessen ausgeglichen werden soll. Auch deswegen müssen wir diesen Gesetzentwurf heute beschließen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Justizfehler, also Inhaftierungen, die zu Unrecht erfolgen, passieren zum Glück nicht allzu oft. Dennoch müssen wir davon ausgehen, dass etwa 400 Bürger in Deutschland pro Jahr zu Unrecht inhaftiert werden. Heute bekommen sie – um mal die konkreten Zahlen zu nennen – für einen Monat 775 Euro. Auf Basis des Gesetzentwurfs des Bundesrates werden es 2 325 Euro sein. Das ist eine deutliche Steigerung, die wir heute auf jeden Fall hier so beschließen sollten.
Auf der Tagesordnung bleibt – das ist nicht Teil dieses Gesetzentwurfs –, dass wir uns unbedingt darum kümmern müssen, dass diese Entschädigung tatsächlich bei den zu Unrecht Inhaftierten ankommt. Kollege Müller hat hierzu gute Vorschläge im Rechtsausschuss vorgetragen, etwa die Beiordnung eines Rechtsanwalts. Das bleibt weiter auf der Tagesordnung, auch wenn wir das mit diesem Gesetzentwurf heute noch nicht regeln.
Ja, natürlich hätte man sich eine höhere Entschädigung als 75 Euro vorstellen können. Auch darüber haben wir natürlich beraten. Von den Oppositionsfraktionen wird ja eine Versechsfachung auf 150 Euro pro Tag vorgeschlagen. Dagegen spricht, dass das mit den Ländern nicht abgesprochen ist. Wenn wir heute hier etwas beschließen würden, was nicht mit den Ländern abgesprochen ist, dann liefen wir Gefahr, dass diese Regelung überhaupt nicht kommt. Also gehen wir doch diesen ordentlichen Schritt in die richtige Richtung. Eine Verdreifachung kann sich wirklich sehen lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wenn der Staat einen Fehler macht, dann sollte dieser Fehler nicht nur korrigiert, sondern auch entschädigt werden; dafür sollten wir sorgen. Stimmen wir also diesem guten Gesetzentwurf zu.
Vielen Dank.