Das zeichnet uns ja aus, dass wir in diesen Dingen rechtsstaatlich vorgehen. Das Grundrecht auf Asyl ist ein sehr hehres Grundrecht, das aus berechtigten historischen Gründen eingeführt wurde. Mit solchen hochwertigen Rechten darf man nicht schlampig umgehen, sondern es braucht Rechtsschutz, damit sich jemand gegen eine Behördenentscheidung wehren kann. Die Anzahl erfolgreicher Gerichtsverfahren geht immer weiter zurück, weil die Asylbehörden qualitativ sehr, sehr hochwertig arbeiten.
Ich sage bei jeder Gelegenheit: All die Probleme, die uns beschäftigen, sind nur durch ein gemeinsames europäisches Asylrecht auf Dauer und nachhaltig zu lösen. Die Kommission will nächste Woche den Vorschlag in der Öffentlichkeit unterbreiten. Ich bin sehr gespannt. Aber was die Europäische Union bisher da abgeliefert hat, ist für die europäische Idee armselig – absolut armselig.
Das Wort hat der Kollege Petr Bystron, AfD.