Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Herr Minister, das Coronavirus hat ja dazu geführt, dass in erheblicher Weise Einreisebeschränkungen erlassen wurden. Diese Einreisebeschränkungen betreffen auch viele binationale Paare, die nicht verheiratet sind und bei denen ein Partner nicht Unionsbürger ist. Jetzt ist verständlich, dass man den Tourismus in Zeiten des Coronavirus beschränken muss; aber Liebe, wie zwischen den hier beschriebenen Personen, ist eben kein Tourismus. Deswegen frage ich Sie, warum Sie die Ausnahme, die die Europäische Union für diese Personengruppe zulässt, in der Weise umgesetzt haben, dass ein gemeinsamer Wohnsitz nachgewiesen sein muss oder dass nachweislich ein Treffen in Deutschland stattgefunden haben muss. Ist es nicht ein bisschen borniert und weltfremd, diese Ausnahme so auszunutzen, dass sich am Ende immer noch viele Tausend Paare seit Beginn der Coronazeit nicht gesehen haben und deswegen nicht füreinander da sein können? Es ist wirklich an der Zeit, diese Ausnahme großzügiger zu gestalten.