Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verabschieden heute das Krankenhauszukunftsgesetz und setzen damit das von der Koalition im Rahmen des Konjunkturpaketes beschlossene Zukunftsprogramm Krankenhäuser um. Insgesamt 3 Milliarden Euro stellt der Bund für Investitionen in eine moderne digitale Krankenhausausstattung zur Verfügung. Damit fördern wir unter anderem notwendige und überfällige Investitionen in moderne Notfallstrukturen, Maßnahmen zur IT- und Cybersicherheit und – besonders wichtig – die regionale und sektorale Vernetzung.
Das Investitionsprogramm für Krankenhäuser ist dringend erforderlich. Wir stärken damit unseren Krankenhaussektor und verbessern die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.
Ich sage aber auch in aller Deutlichkeit, dass das Zukunftsprogramm Krankenhäuser die Länder nicht von ihren Pflichten entbindet, die Investitionskosten sicherzustellen und für eine bedarfsgerechte Krankenhausplanung zu sorgen.
Sehr geehrte Damen und Herren, in unseren Krankenhäusern wird jetzt in dieser Pandemie Hervorragendes geleistet. Das darf aber nicht zulasten der Krankenhäuser gehen. Deshalb regeln wir in diesem Gesetz auch, dass coronabedingte Erlösrückgänge krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen werden.
Wichtig ist uns, dass wir die befristeten finanziellen Entlastungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Pflege verlängern. Hier möchte ich besonders die Familienpflegezeit oder auch das Pflegeunterstützungsgeld erwähnen, das Erwerbstätige in Anspruch nehmen können, um Pflege zu organisieren. Dieses haben wir nicht nur auf 20 Tage verlängert, sondern auch noch mal weiter flexibilisiert. Auch den Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes haben wir – zeitlich begrenzt – auf 15 Tage bzw. auf 30 Tage für Alleinerziehende ausgedehnt. Denn es ist davon auszugehen, dass im Rahmen des Infektionsgeschehens die Betreuung von erkrankten Kindern häufiger erforderlich ist. Das alles schafft für die Betroffenen mehr Sicherheit und auch die notwendige Flexibilität und Unterstützung.
Abschließend möchte ich hervorheben, dass wir die Vereinbarung der Deutschen Krankenhausgesellschaft mit den gesetzlichen Krankenversicherungen zur Zahlung einer Coronaprämie in besonders belasteten Krankenhäusern auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Ich freue mich sehr, dass es uns im parlamentarischen Verfahren gelungen ist, den ursprünglich sehr restriktiven Empfängerkreis auszuweiten. Arbeit im Krankenhaus ist und bleibt Teamarbeit. Deshalb soll die Prämie nicht nur an Pflegekräfte gezahlt werden, sondern eben an alle Beschäftigten, die einer besonderen Belastung ausgesetzt waren, vom Reinigungsdienst bis zur Laborfachkraft.
Über den konkreten Empfängerkreis werden die Krankenhausträger und die Arbeitnehmervertretungen vor Ort entscheiden; denn diese können das am besten beurteilen und bewerten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es war ein kurzes, es war ein intensives Gesetzgebungsverfahren. Das Gesetz ist wichtig für die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten, wichtig für unsere Krankenhäuser. Deshalb bitte ich um eine breite Zustimmung.