Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Krankenhauszukunftsgesetz ist ein gutes Gesetz – ein gutes Gesetz für moderne Kliniken, für moderne digitale Infrastruktur und für eine moderne Notfallversorgung. Für den Bund sind bei diesem Gesetz zwei Motive im Vordergrund:
Erstens. Wir wollen unsere Krankenhäuser fit machen für die Zukunft, und das – es wurde schon oftmals gesagt –, obwohl eigentlich nicht wir, sondern die Länder zuständig sind. Trotzdem nehmen wir als Bund 3 Milliarden Euro in die Hand, und das sollten wir in diesem Haus alle begrüßen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zweitens. Wir legen in nicht einfachen Zeiten ein Konjunkturprogramm auf; das darf man auch nicht vergessen. Gemeinsam mit den Ländern und den Krankenhausträgern können das bis zu 4,3 Milliarden Euro sein. Das ist ein politischer Erfolg. Warum? Weil wir die Wirtschaft stärken und Arbeit schaffen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Pandemie hat gezeigt: Unser Krankenhaussystem ist wesentlich besser als sein Ruf; aber wir müssen noch einige Hausaufgaben machen. Allerdings – das sage ich auch – sind Regionalbudgets, also regionale Pauschalen, wie es die AfD vorschlägt, nicht die Lösung. Vielmehr müssen wir die Länder motivieren, endlich ihre Krankenhauslandschaft patientenorientierter auszurichten.
Herr Ullmann hat ja gesagt: Wir haben zu wenig Investitionen. – Aber es gibt ja auch einen FDP-Gesundheitsminister; ihm muss man dann auch sagen, dass die Länder mehr machen müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Gerade aber die Mittel des Struktur- und des Zukunftsfonds sind dafür gedacht, in die Zukunft zu investieren. Zur Wahrheit gehört aber auch: Für eine leistungsstarke Krankenhauslandschaft müssen wir die Fallpauschalen weiterentwickeln.
Deshalb haben wir ja die Pflege bereits aus den Fallpauschalen herausgenommen – der Minister hat es gesagt –: Es lohnt sich jetzt nicht mehr, auf dem Rücken der Pflegekräfte zu sparen. Das war ein großer politischer Erfolg, meine sehr verehrten Damen und Herren, den die Koalition mit den verabschiedeten Gesetzen erzielt hat.
In Zukunft müssen wir aber außerdem endlich die notwendigen Vorhaltekosten – das sage ich ausdrücklich – in den Kliniken finanzieren, und zwar unabhängig von deren tatsächlicher Auslastung und unabhängig von den Erlösen, beispielsweise auch in der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen; denn nur so können wir überall bestmögliche Versorgung gewährleisten. Da müssen wir nachsteuern; hier müssen wir die Fallpauschalen weiterentwickeln, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Deshalb begrüße ich auch sehr, Herr Minister, dass Sie unsere Anregung für die Weiterentwicklung der Fallpauschalen aufnehmen wollen.