Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Der Auftrag an diesen Gesetzentwurf war sehr klar: die Verhinderung eines XXL-Bundestags für die nächste Bundestagswahl. Ebenso klar ist, dass der vorliegende Gesetzentwurf diesen Auftrag nicht erfüllt. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf kein guter Gesetzentwurf!
Die sachliche Herausforderung des Wahlrechts liegt auf der Hand: Überhangmandate verzerren das Prinzip der Verhältniswahl. Der Ausgleich dieser Verzerrung führt zu zusätzlichen Mandaten. Der Weg zur Beseitigung dieses Problems ist ebenso klar: Wir müssen die Ursache bekämpfen. Die Zahl der Überhangmandate reduziert man, indem man die Zahl der Wahlkreise angemessen reduziert.
Stattdessen fällt der Entwurf sogar hinter das zurück, was aus den Reihen der Union selbst vorgeschlagen wurde: immerhin eine Reduzierung auf 270 Wahlkreise. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält aber nur eine Reduzierung auf 280 Wahlkreise. Das ist viel zu wenig. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf kein guter Gesetzentwurf!
Der Gesetzentwurf bekämpft nicht die Ursache für einen möglichen XXL-Bundestag, sondern er legalisiert nachträglich sogar einen Teil der Verzerrung, indem er unausgeglichene Überhangmandate zulässt. Und die Koalition behauptet jetzt, das sei hinnehmbar; denn angeblich ginge es in Summe nur um drei Überhangmandate, also eine ganz kleine Zahl.
Ich will Sie nur darauf aufmerksam machen: Der Wortlaut des Normtextes, den Sie uns vorschlagen, ist in dieser Frage völlig unklar.
In § 6 Absatz 5 soll künftig die Rede davon sein, dass – Zitat – auf der Landesliste bis zu drei Überhangmandate unausgeglichen bleiben. Hier steht „Landesliste“ in der Einzahl. Die SPD hat 16 Landeslisten. Sie haben 15 Landeslisten und die CSU. Der Wortlaut lässt völlig offen, ob es jetzt darum gehen soll, dreimal 16 oder 15 Überhangmandate zuzulassen.
Wer in einer solch zentralen Frage der politischen und verfassungsrechtlichen Bewertung einen so unklaren Wortlaut vorlegt, der hat schlampige Gesetzgebungsarbeit geleistet. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf kein guter Gesetzentwurf!
Die Liste der Mängel ließe sich beliebig fortsetzen. Wie es besser geht, haben FDP, Linke und Grüne mit ihrem Gesetzentwurf gezeigt. Das hat auch die Sachverständigenanhörung ergeben. Zeitdruck ist überhaupt kein Gegenargument; denn Sie haben den Zeitdruck bewusst herbeigeführt.
Sie haben bloß ein Feigenblatt vorgelegt. Welche Blöße dieses Feigenblatt verdecken soll, ist doch ganz klar: Erst hat die Koalition das Thema ignoriert, dann hat sie es verzögert, und mit diesem Gesetzentwurf hat sie es am Ende verstolpert.
Herzlichen Dank, meine Damen und Herren!
– Frau Kollegin Haßelmann, mir fehlt momentan die Wirkkraft des Mikrofons.
Jetzt funktioniert es wieder. – Ich bedanke mich bei dem Kollegen Dr. Buschmann und rufe als nächsten Redner den Kollegen Friedrich Straetmanns, Die Linke, auf.