Nicht mehr um diese Zeit. Ich muss zum Zug; es tut mir leid.
Natürlich ist es ein Drahtseilakt, wenn man Quoten hat; denn das ist ein Eingriff in das ausgeübte Gewerbe, ein Eingriff in das Eigentumsrecht. Aber ob das ein Eingriff ist, ist nicht die Frage. Wir haben in unserer Verfassung ständig Eingriffe, auch in Grundrechte, ermöglicht. Die Frage ist, ob der Eingriff gerechtfertigt ist, das heißt, ob er geeignet, angemessen, erforderlich ist. Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz wurde schon angesprochen:
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Jongen?
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Mechthild Rawert [SPD]: Nein!
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Weitere Zurufe: Nein!
Es würde Ihnen – –