Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Spannende an den Orban-Apologeten hier im Haus ist ja, dass sie bei einer Maskenpflicht „Merkel-Diktatur“ rufen,
dass sie bei Kommentaren in der Presse, mit denen sie nicht einverstanden sind, „Lügenpresse“ rufen, aber dass sie, wenn Victor Orban die Presse zentralisiert, vereinheitlicht und verstaatlicht, wenn er gleichzeitig Angriffe auf Oppositionsparteien durchführt, der Meinung sind, dass das dann eine politische Haltung ist, die man respektieren muss.
Dieser Doppelstandard ist unerträglich, und er verstößt gegen den Geist der Europäischen Verträge.
Sie haben doch hier darauf aufmerksam gemacht, dass die Europäische Union – so haben Sie es dargestellt –
keine Wertegemeinschaft sei. Aber das ist doch absurd! Wo steht denn in den europäischen Verträgen geschrieben, dass die Warenverkehrsfreiheit oder die Arbeitnehmerfreizügigkeit mehr wert seien als die Werte Demokratie und Rechtsstaatlichkeit? Alle diese Werte, alle diese Rechtsgüter stehen in den Verträgen der Europäischen Union, und deswegen ist die Europäische Union selbstverständlich eine Rechts- und Wertegemeinschaft aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Meine Damen und Herren, es ist ja auch darauf aufmerksam gemacht worden, dass es in Deutschland immer wieder problematische Entwicklungen hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie gibt. Und ja, ob in kommunalen Angelegenheiten, ob in Landesregierungen, ob auf Bundesebene: Immer wieder geschehen in einer Demokratie Fehler, immer wieder muss auch ein demokratisches System sich selbst hinterfragen. – In dem vorgelegten Antrag wird deswegen in sehr korrekter Weise darauf aufmerksam gemacht, dass wir in einem Dialog, mit einem Rechtsstaatsbericht, mit einem Monitoring in der Europäischen Union aufeinander achtgeben müssen. Das ist der richtige Weg, und wir danken den Koalitionsfraktionen ausdrücklich dafür, dass das hier vorgelegt worden ist.
Meine Damen und Herren, ich will aber auch aufgreifen, was der Kollege Amthor gesagt hat, nämlich die Tatsache, dass wir zwar viele rechtliche Änderungen in Brüssel, in Straßburg, in den Mitgliedstaaten auf den Weg bringen können, es aber immer die Bevölkerung in den Staaten – beispielsweise in Polen, in Ungarn, in Malta – ist, die am Ende an der Wahlurne eine souveräne Entscheidung trifft. Deswegen muss von einer solchen Debatte auch immer ein Zeichen an die starke Zivilgesellschaft in diesen Ländern ausgehen.
Ich will daran erinnern, wie Anfang des Jahres mutige Richterinnen und Richter in Polen gegen die Einschränkung ihrer richterlichen Unabhängigkeit demonstriert haben. Das ist wirklich ein Akt gewesen, dem sich der Deutsche Bundestag entgegenstellen und bei dem er Solidarität zeigen sollte.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir auch noch mal darauf aufmerksam machen müssen, dass es nicht nur Artikel-7-Verfahren, Vertragsverletzungsverfahren, sind, sondern dass es immer wieder auch einzelne Vorabentscheidungsverfahren sind – initiiert von polnischen und ungarischen Richterinnen und Richtern –, die eine Diskussion über Rechtsstaatlichkeit und Demokratie auf der europäischen Ebene ermöglichen. Deswegen muss die Stärkung der Zivilgesellschaft immer dazugehören; das hätte im Antrag noch ein bisschen deutlicher hervortreten können. Gleiches gilt übrigens, lieber Staatsminister Roth, für die Zukunftskonferenz für Europa, die hier gar keine Rolle spielt; das kommt uns deutlich zu kurz.
Abschließend hätte ich mir gewünscht, dass auch konkret auf die Verhandlungen zum MFR und den Coronahilfen Bezug genommen wird. Man hat ein bisschen das Gefühl – das stimmt ja auch –, dass dieser Antrag über ein halbes Jahr alt ist und dass er abgekoppelt ist von den Verhandlungen, die jetzt gerade im Europäischen Parlament stattfinden. Das hätte alles etwas aktueller sein können. Insgesamt gibt es von uns eine Enthaltung mit guten Wünschen für die Verhandlungen.
Vielen Dank.