Herr Kollege Thomae, Sie haben gerade so schön dargestellt, dass Sprache immer im Wandel ist, sich immer erneuert und dass sie deshalb im Grunde genommen von einer gesetzlichen Regelung oder gar einer verfassungsrechtlichen Regelung ausgeschlossen sein sollte. Können Sie mir sagen, warum wir dann in Deutschland eine Rechtschreibreform hatten?
Freitag, 2. März 201819. Wahlperiode, 18. Sitzung
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