Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD will die deutsche Sprache im Grundgesetz verankern. Ja, CSU und CDU sowie der ehemalige Bundestagspräsident Norbert Lammert vertreten dies bereits seit langem.
Im Bundestag gab es dazu Anhörungen, Stellungnahmen und Petitionen, bisher aber keine Mehrheit. Das ist bedauerlich, aber sicher keine Katastrophe.
Die Rechtswissenschaft schreibt heute schon der deutschen Sprache ihren Verfassungsrang zu. Das ergibt sich aus unserer Verfassung: durch die Nennung des deutschen Volkes, der deutschen Staatsangehörigkeit und durch die Tatsache, dass unser Grundgesetz auf Deutsch geschrieben wurde. Außerdem ist Deutsch unter anderem im Gerichtsverfassungsgesetz und im Verwaltungsverfahrensgesetz verankert.
Es wäre aber auch aus unserer Sicht ein wichtiges Signal, die deutsche Sprache symbolisch im Grundgesetz explizit aufzuführen.
Sie sorgt für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Identität. Es gibt viele Verfassungen in Europa, die die Landessprache normiert haben. Deswegen ist die Forderung per se auch nichts Schlechtes oder gar Schlimmes.
Deutsch zu sprechen, ist Voraussetzung für Teilhabe in Deutschland.
Wir fördern deshalb Sprachkitas, berufsbezogene sprachliche Förderprogramme, Integrationskurse und vieles mehr. Ja, mit dem Bayerischen Integrationsgesetz verpflichten wir auch zur Teilnahme an Sprachkursen; denn wir wollen keine Parallelgesellschaften in Deutschland.
Solche Maßnahmen sind für den Schutz der deutschen Sprache in der Praxis grundsätzlich viel wichtiger als reine Symbolpolitik.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, Ihr Gesetzentwurf ist wie üblich oberflächlich formuliert und bei der Lösung inhaltslos.
Sie wollen die deutsche Sprache nicht als Symbol verankert wissen, sondern als Staatsziel, und Sie wollen damit quasi Sprachpolizei spielen. Sie stehen im krassen Widerspruch zu den meisten Rechtskommentaren und dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages.
Ich darf aus Ihrem Gesetzentwurf zitieren:
... Unternehmen nutzen die englische Sprache bevorzugt nicht nur für ihre unternehmensinterne Kommunikation, sondern ebenso für Werbemaßnahmen.
Wollen Sie Unternehmen also allen Ernstes vorschreiben, wie sie ihre Werbung gestalten sollen, oder gar, wie sie intern kommunizieren?
Sie schreiben weiter:
Deutschsprachige Musiker sehen sich zunehmend gezwungen, auf Englisch zu singen ...
Wollen Sie unseren Radio- und Fernsehsendern vorschreiben, welche Musik sie spielen müssen, oder uns gar, welche Musik wir hören dürfen?
Sie wollen in Ihrem Gesetzentwurf für die öffentliche Kommunikation staatlicher Institutionen über die bereits verankerte Festlegung der deutschen Sprache hinaus weitere Vorgaben machen.
Wollen Sie vielleicht bei wissenschaftlichen Kongressen in Deutschland den Wissenschaftlern aus aller Welt vorschreiben, dass sie nur deutsch zu sprechen haben?
Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich bin stolz auf die vielen jungen Leute in unserem Land, die in der Lage sind, sich auf Englisch, Französisch und Spanisch zu verständigen
und auch einen ganzen Artikel in den Sprachen zu verfassen.
In der Arbeitswelt, in der Wissenschaft, in der Forschung ist die Vielsprachigkeit schlicht gar nicht mehr wegzudenken.
Zu guter Letzt: Besonders enttäuschend ist, dass Ihr Gesetzentwurf mehr als scheinheilig ist – samt den Schaufensterreden, die Sie hier gehalten haben.