Guten Morgen, meine Damen und Herren! Was gibt es Schöneres, als an einem so sonnigen Tag vor den vollen Bänken der eigenen Fraktion
über ein Thema zu sprechen, das nicht nur für Feingeister geeignet ist, sondern bei dem wir uns der Unterstützung eines Großteils der gesellschaftlichen Schichten gewiss sein können?
Meine Damen und Herren, es geht um den Artikel 22 Absatz 3 des Grundgesetzes, den es bislang nicht gibt. Wir wollen ihn einfügen mit dem schlichten Satz:
Die Landessprache in der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch.
Dieser Satz soll in das Grundgesetz eingefügt werden.
Damit stehen wir nicht alleine. Das ist keine irre Idee der AfD,
sondern wir stehen auf einem breiten Fundament mit vielen Persönlichkeiten.
Herr Steinmeier, der Bundespräsident, möchte eine Überflutung der deutschen Sprache mit Anglizismen verhindern. Norbert Lammert – er saß bis vor kurzem auf dem Stuhl hinter mir – hat sich deutlich dazu geäußert, dass Deutsch ins Grundgesetz aufgenommen werden soll. Ich zitiere aus seiner Rede am 11. November 2017 anlässlich der Verleihung des Kulturpreises Deutsche Sprache in Kassel:
Deutsch ist zunächst eine von mehreren tausend Sprachen, die auf diesem Globus gesprochen werden und insofern nichts Besonderes.
Da hat er recht.
Aber sie ist unsere Sprache. Die Sprache der Deutschen. Eine Sprache, die dem Land seinen Namen gegeben hat.
Zitat Ende. – Meine Damen und Herren, alleine das begründet schon die Aufnahme des Deutschen als Landessprache ins Grundgesetz.
Nicht nur solche politischen Schwergewichte wie Herr Steinmeier und Herr Lammert haben sich dafür ausgesprochen,
sondern auch Schwergewichte wie Monika Grütters, Beauftragte der Bundesregierung, Herr Wolfgang Thierse, damals noch als Bundestagsvizepräsident, und so mächtige Nachwuchspolitiker wie Paul Ziemiak von der Jungen Union. Sogar die größte Volkspartei, die Deutschland noch zu bieten hat, die CDU, hat im Jahr 2008 auf einem Bundesparteitag genau das beschlossen, was wir heute hier fordern. Wir werden Sie daran messen, meine Damen und Herren von der CDU, wie Sie sich heute hier verhalten.
Hinter dieser Forderung steht auch der Verein Deutsche Sprache, der größte Sprachverein in Deutschland mit etwa 30 000 Mitgliedern, und nicht zuletzt – indirekt – die von uns hochgeschätzte Frau Özoğuz,
die sinngemäß herausgearbeitet hat, dass sie jenseits der deutschen Sprache keine kulturellen Verbindungen findet. Frau Özoğuz, wenn sogar Sie erkennen, dass die deutsche Sprache das einzige Element sein soll, das uns verbindet, ist sie es doch wert, in die Verfassung aufgenommen zu werden.
Warum wollen wir das tun, meine Damen und Herren? Die deutsche Sprache ist in Gefahr.
Sie ist in Gefahr durch eine Überflutung mit Anglizismen. Sie ist in Gefahr durch einen um sich greifenden Englischwahn an Universitäten, wo ganze Studiengänge auf Englisch angeboten werden.
Sie ist in Gefahr in der Wirtschaft, wo aus vorauseilendem Gehorsam Englisch gesprochen wird. Walter Krämer zum Beispiel sagte: Nur Verlierer sprechen Englisch oder Denglisch. – Ich weiß gar nicht, warum ich da an die Deutsche Bank denken muss. Aber Sie sehen: Auch die Konzernsprachen haben teilweise etwas damit zu tun, ob es in der Wirtschaft funktioniert oder nicht. Schließlich ist die deutsche Sprache in Gefahr in der Wissenschaft, wo immer mehr auf Englisch publiziert wird.
Sogar in Studiengängen wie Germanistik wird auf Englisch publiziert. Dem müssen wir Einhalt gebieten.
Die deutsche Sprache ist auch in Gefahr durch eine massive Zuwanderung. Wir haben in letzter Zeit mitbekommen: Die deutsche Polizei twittert, informiert und belehrt auf Arabisch und Türkisch. Die Thüringer Polizei wirbt auf Arabisch. Behörden informieren und kommunizieren auf Türkisch und Arabisch.
Meine Damen und Herren, das ist kein Beitrag zur Integration. Da fehlt der Anpassungsdruck. Den wollen wir herstellen. Dem können übrigens auch Sie zustimmen. Es ist nämlich eine Maßnahme im Sinne der Integration, unserem Antrag zuzustimmen.
Ich zitiere erneut aus Norbert Lammerts Rede vom 11. November 2017:
Wir finden im Grundgesetz inzwischen seitenlange Verfahrensregeln für Asylbewerber, die, wenn sie das Grundgesetz lesen könnten, zwar viel über das Regelsystem unseres Landes und seine Behörden erführen, nicht aber in welcher Sprache hierzulande Integration ... gelingt oder eben nicht gelingt. Die Landessprache ist Deutsch,
– sagt Lammert –
Punkt.
Sagt Lammert.
Ein solcher schlichter Satz hätte vor vielen Jahren manch hoch ideologischen Streit, um nicht zu sagen Quark,
– sagt Lammert –
vermeiden können ...
Meine Damen und Herren, dem ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.
Wir haben zwar einfachgesetzliche Regelungen im Gerichtsverfassungsgesetz und im Verwaltungsverfahrensgesetz. Aber wir müssen das grundgesetzlich regeln, damit diese einfachgesetzlichen Regelungen nicht irgendwann einfachgesetzlich außer Kraft gesetzt werden. Meine Damen und Herren, Sie müssen auch keine Angst haben, wenn unser Gesetzentwurf durchgeht. Wir wollen niemandem verbieten, andere Sprachen zu Hause oder in der Öffentlichkeit zu benutzen.
Wir haben einen Artikel 22 Absatz 2 des Grundgesetzes. Darin ist vorgeschrieben, dass die Bundesflagge schwarz-rot-gold ist. Deshalb ist aber niemand gezwungen, sich eine Bundesflagge zu Hause ins Wohnzimmer zu hängen.
Genau so soll das auch hier gehandhabt werden. Es handelt sich um eine freiwillige Regelung im Bereich des Privaten. Also: Friesen und Sorben müssen sich auch keine Sorgen machen.
Haben Sie Mut zur Courage?
Machen Sie etwas Gutes daraus, und versuchen Sie bitte, in den anschließenden Reden ohne die vier deutschen Worte „Hass“, „Rassismus“, „Hetze“ und „völkisch“ auszukommen, meine Damen und Herren.
Ihr Herumgebrülle lässt ja schon einiges befürchten, muss ich sagen. Ich bin ganz Ohr. Ich sitze hier vorne; Sie müssen nicht so schreien.
Ich gehe auch nicht wieder nach hinten und bin gespannt auf die Reden.
Ein Versprechen will ich noch einlösen:
Lieber Benedict – das ist mein Sohn –, ich grüße dich von diesem Rednerpult!
Vielen Dank.