Sehr geehrter Kollege Trittin, vielen Dank für Ihre Frage. Was mich verwundert, ist, dass wir als EU- und NATO-Partner hinnehmen müssen, dass der Präsident die Maßnahmen mit nationalen Sicherheitsinteressen gemäß Sektion 232 begründet. Das kann ich nicht verstehen.
Wir machen uns Sorgen um die Arbeitsplätze in der Aluminium- und Stahlindustrie. Unsere europäische Antwort auf die Vorhaben des amerikanischen Präsidenten – darauf kann er sich verlassen – werden wirksame Abwehrmechanismen sein. Es kann doch nicht sein, dass diese Politik weiter verfolgt wird.
Wir appellieren an den amerikanischen Präsidenten, seine Entscheidung zu überdenken, und zwar aus folgenden Gründen: Erstens, seine Begründung ist fragwürdig, und zum Zweiten wird es den Amerikanern nicht helfen, weil sie genau die treffen, die sie nicht meinen. Wir sind in diesen beiden Branchen nicht mit Antidumpingzöllen und anderen Maßnahmen auf dem amerikanischen Markt unterwegs.
Zurück zu CETA, wenn Sie erlauben. Ich hatte darauf hingewiesen, dass gerade die Bemühungen Deutschlands dazu geführt haben, dass hohe Standards in CETA erreicht werden konnten. Das setzt Benchmarks für andere Handelsabkommen. Deshalb werden wir mit CETA eine weitere Intensivierung der Handelsbeziehungen mit Kanada im deutschen und europäischen Interesse verfolgen, was gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen hilft.
Wir lehnen es allerdings ab, den Gesetzentwurf zu diesem Zeitpunkt zu beschließen. Die vorläufige Anwendung gilt für jene Bereiche, die unstrittig in der Zuständigkeit der EU liegen. Zu den anderen Bereichen des Abkommens, die erst nach Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten in Kraft treten, gehören unter anderen Regelungen zur Beilegung der Investor-Staat-Streitigkeiten mit öffentlich legitimierten Investitionsgerichten.
Nach zwei für die Bundesregierung vorteilhaft ausgegangenen Eilverfahren steht jetzt das Hauptverfahren an. Man sollte der Entscheidungshoheit des Bundesverfassungsgerichtes mit gebührendem Respekt begegnen und den Gesetzentwurf nicht im Vorfeld der Entscheidung beschließen. Ich appelliere an die FDP, den Respekt gegenüber dem Bundesverfassungsgericht aufrechtzuerhalten.
Da keine Eilbedürftigkeit bei der Verabschiedung des Gesetzes besteht, lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Eine entsprechende Beratung kann zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt werden. Bei Handelsfragen haben wir eine ganze Reihe übereinstimmender Positionen, aber diesen Gesetzentwurf zu dieser Zeit lehnen wir ab.
Vielen Dank.