Verehrter Herr Kollege, erst einmal danke für die Frage. Sie wissen genauso gut wie ich, dass die vollständigen Texte – ich spreche von vollständigen Texten – von TTIP und CETA so lang sind, dass sie vom Boden bis unter die Kuppel des Bundestages reichen
und auch nicht vollständig öffentlich eingesehen werden können.
Sie können das Gleiche machen, was wir gemacht haben: Sie können sich Sekundärliteratur besorgen.
Etwas anderes bleibt Ihnen nicht übrig.
– Und warum nicht von der „Welt“ oder von „Spiegel Online“? Können Sie mir das einmal erklären? – Egal, Sie und ich, wir haben den gleichen Wissensstand.
Wir bewerten das so, und Sie bewerten das anders. Das ist halt so.
Wir finden Punkt 5 des Antrags der Linken sehr bedenklich, in dem sie dazu aufrufen, ein Unternehmensstrafrecht zu schaffen, und zwar mit dem Ziel, Verstöße deutscher Unternehmen im Ausland zu ahnden. Erstens finden wir das bedenklich, weil das eine Einmischung in die bestehende Rechtslage anderer souveräner Staaten ist, und zweitens, weil daraus eine Doppelbestrafung erwachsen kann: Unternehmen können doppelt bestraft werden, einmal in Deutschland und einmal im Ausland, und das ist eine Verletzung des Rechtsgrundsatzes „Ne bis in idem“.
Ansonsten stellt der Antrag der Linken in unseren Augen die Zusammenhänge meistens richtig dar, weshalb wir als AfD ihn wohlwollend betrachten. Wir als AfD betrachten nämlich alle Anträge wohlwollend, die inhaltlich gut sind, egal von wem sie kommen.
Das ist der große Unterschied. Diese Nichtausgrenzung, diese Offenheit Andersdenkenden gegenüber
unterscheidet uns, die demokratische AfD, von allen anderen fünf Fraktionen in diesem Hohen Hause.
Ich bedanke mich.