Ich sehe Fair and Equal Treatment und Diskriminierung als zwei Seiten derselben Medaille. Equal Treatment entspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, und genau dieser Gleichbehandlungsgrundsatz soll für Inländer und Ausländer Anwendung finden.
Ich mache weiter und komme noch einmal auf den Vorschlag der Linken zurück. Er enthält auch Ideen, über die man reden kann. Sie haben zum Beispiel einen weiteren Punkt aus der Stellungnahme des Richterbundes aufgegriffen, indem Sie sagen, wir bräuchten äquivalenten Rechtsschutz vor dem Investor und Abkommen über internationale Rechtshilfe etwa zum Austausch von Informationen. Damit haben Sie recht. Aber – deshalb werden wir den Antrag mit Sicherheit ablehnen – das ist keine Frage, die einen direkten Bezug zu dem Schiedsabkommen zum Investitionsschutz hat, sondern das gehört an eine andere Stelle; das gehört nicht in die Zuständigkeit des multilateralen Investitionsgerichtshofs, den wir etablieren wollen und dessen Einrichtung wir in Anlehnung an CETA entsprechend unterstützen.
Ich darf noch einen anderen Punkt ansprechen: Sie haben ja auch gesagt, es sei nicht in Ordnung, dass wir erst die Personen aussuchen und erst dann das Recht geschaffen wird. Ehrlich gesagt, das ist der Normalfall. Ein Blick auf 2 000 Jahre Rechtsgeschichte zeigt: In der Regel wurden erst die Personen bestellt, die dann das Recht geschaffen haben. Der größte Teil der Welt folgt dem Common Law. Da ist es genau so. Vielleicht sollten Sie auch das einmal nachlesen. Dann merken Sie irgendwann, dass das, was wir gemacht haben, eine gute Sache ist.
Deshalb werden wir in diese Richtung weitermachen und am Ende ein vernünftiges Abkommen ratifizieren.
Vielen Dank.