Keine Sorge, Otto Fricke. – Herr Kollege Dürr, Sie haben doch wahrgenommen, dass es uns im vergangenen Jahr gelungen ist, das Grundgesetz zu ändern, damit die Bundesebene überhaupt in der Lage ist, den Ländern bei der Finanzierung von Bildungsausgaben beizustehen. Ich kann jetzt im Moment gar nicht sagen – – Doch, Sie haben dann schließlich auch der Verfassungsänderung zugestimmt.
– Richtig, es war auch nötig, dass die Länder zugestimmt haben. – Das war aber die Voraussetzung dafür, dass der DigitalPakt Schule überhaupt erst aufgelegt werden konnte. Infolgedessen kann er in einem zweiten Schritt erst wirksam werden.
Ich muss Ihnen doch nicht erzählen – oder Sie wären als Bundestagsabgeordneter falsch an diesem Ort –, dass unsere föderale Ordnung darauf beruht, dass Finanzmittel, die der Bund zur Verfügung stellt, über die Länder in diesem Fall den Kommunen zufließen, weil in den Ländern die Kommunen für die Ausstattung von Schulen verantwortlich sind. Die Lehrer werden von den Ländern bezahlt, aber die Ausstattung von Schulen geschieht durch die Kommunen; das ist in allen Bundesländern gleich. Der DigitalPakt Schule betrifft nun einmal die Ausstattung von Schulen; anders kann man das nicht werten. Wenn Sie das nicht wissen, dann dürften Sie nicht Bundestagsabgeordneter sein.